EXIST: Förderung für Forschungsausgründungen.
EXIST fördert innovative Start-ups aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Seine zwei Hauptlinien bieten ein Gründerstipendium für die frühe Ideenphase und einen größeren Forschungstransfer-Zuschuss für technologieintensive Ausgründungen, die noch erhebliche Entwicklung brauchen.
Auf einen Blick
- Bundesprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie, umgesetzt von der Projektträger Jülich (PtJ).
- Drei Säulen: EXIST-Gründungskultur (für Hochschulen), EXIST-Gründerstipendium (Gründungsstipendium) und EXIST-Forschungstransfer (Forschungstransfer).
- Gründungsstipendium: ein monatliches Stipendium zum Leben (je nach Qualifikation), plus Sachkosten und Coaching, für bis zu 12 Monate.
- Forschungstransfer: bis zu rund 250.000 € in Phase I und bis zu 180.000 € in Phase II, für High-Tech-Ausgründungen, insgesamt bis zu etwa 430.000 €.
- Für das Gründerstipendium wird der Antrag von der Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt, nicht direkt von den Gründern, und kann laufend eingereicht werden.
1. Was ist EXIST?
Der Zweck des Programms und die drei Säulen, aus denen es besteht.
EXIST unterstützt den Weg von der Wissenschaft ins Unternehmertum. Es ist Teil der Hightech-Strategie des Bundes und will Absolventinnen und Absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende für die Selbstständigkeit gewinnen und qualifizieren, ihre Projekte zu einem erfolgreichen Markteintritt führen und den Anteil von Frauen sowie die Vielfalt der Gründungsteams erhöhen. Es hat drei Säulen: EXIST-Gründungskultur (die Hochschulen beim Aufbau eines Gründungsumfelds unterstützt), das EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer.
2. EXIST-Gründerstipendium
Die Frühphasen-Linie, um eine Idee und einen Businessplan zu einem Unternehmen zu entwickeln.
Das Gründerstipendium unterstützt die frühe Phase, in der du eine Produkt- oder Dienstleistungsidee und einen tragfähigen Businessplan bis zum Punkt der Unternehmensgründung entwickelst. Es ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der eine Vollfinanzierung bietet und aus drei Teilen besteht: einem monatlichen Stipendium zur Deckung der Lebenshaltungskosten, einem Zuschuss zu den Sachausgaben und begleitendem Coaching durch das Gründungsnetzwerk an der aufnehmenden Einrichtung.
Das monatliche Stipendium hängt von der Qualifikation ab: rund 1.000 € für Studierende, 2.500 € für Absolventinnen und Absolventen und 3.000 € für Promovierte, zuzüglich eines Kinderzuschlags von 150 €. Sachmittel und Coaching kommen obendrauf, und ein Gründungsteam von bis zu drei Personen kann gemeinsam gefördert werden. Die Förderung läuft bis zu 12 Monate. Projekte, die bestehende Produkte lediglich abwandeln, ohne ausreichende Innovation, sind in der Regel nicht förderfähig.
3. EXIST-Forschungstransfer
Die größere Linie für technologieintensive Ausgründungen mit noch erheblichem Entwicklungsbedarf.
Forschungstransfer ist für Gründer, die ein Unternehmen aus aufwendiger, risikoreicher Entwicklungsarbeit aufbauen wollen, idealerweise in Hightech-Bereichen wie Energie, Umwelt, Biotechnologie, optische Technologien, Informations- und Kommunikationstechnologie oder Medizin-, Werkstoff- und Mikrosystemtechnik. Er läuft in zwei Phasen. Phase I fördert die Entwicklungs- und Vorbereitungsarbeit einer Forschungsgruppe an der Einrichtung mit bis zu rund 250.000 € für bis zu drei Jahre. Phase II unterstützt dann das in Phase I gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 € bei einer Förderquote von 50 Prozent (also einem Eigenanteil von mindestens 60.000 €) für bis zu 18 Monate, um das Produkt zur Marktreife zu entwickeln und die ersten Schritte beim Aufbau des Unternehmens zu gehen. Zusammen können die beiden Phasen rund 430.000 € erreichen.
4. Wer kann sich bewerben
Die förderfähigen Personen und Teams – und die zentrale Rolle der Einrichtung.
Das Gründerstipendium steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen offen, Absolventen und ehemaligen Forschungsmitarbeitern bis zu fünf Jahre nach Abschluss oder Ausscheiden sowie Studierenden, die mindestens die Hälfte ihres Studiums als Teil eines Teams abgeschlossen haben. Teams können bis zu drei Personen umfassen, von denen eine stattdessen eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen vor mehr als fünf Jahren erworbenen Abschluss haben darf. Beim Gründerstipendium ist der formale Antragsteller stets die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung, gemeinsam mit den Gründern und dem Gründungsnetzwerk vorbereitet.
5. So beantragst du es und Fristen
Der Antragsweg und die Fristenregeln, die sich zwischen den beiden Linien unterscheiden.
Der Antrag muss vor Projektbeginn auf den vorgeschriebenen Formularen über den Projektträger Jülich eingereicht werden. Das Gründungsstipendium kann laufend ohne feste Fristen eingereicht werden, während der Forschungstransfer feste Stichtage für Phase I hat, am 31. März, 31. August und 30. November. Der Forschungstransfer hat höhere Anforderungen und eine geringere Bewilligungsquote als das Gründungsstipendium.
6. Hinweise
Wo EXIST relativ zu den anderen Instrumenten steht.
EXIST ist ein Frühphasen-Gründungsinstrument, das an das akademische Umfeld gebunden ist, und besetzt damit eine andere Nische als die F&E-Instrumente für Unternehmen in dieser Übersicht. Sobald eine Ausgründung tätig ist und F&E-Personalkosten trägt, werden die Forschungszulage und Programme wie ZIM oder KMU-innovativ zu den relevanten Anschlussinstrumenten. Insbesondere das Gründerstipendium lässt sich nicht mit anderen Programmen kombinieren, die deine Lebenshaltungskosten finanzieren.
7. Das Gründerstipendium in Zahlen
Das Gründungsstipendium ist ein persönliches Stipendium für Lebenshaltungskosten, plus ein Budget für Material und Coaching, kein prozentualer Zuschuss auf Projektkosten.
Das Stipendium läuft bis zu 12 Monate (einmalig um bis zu drei Monate verlängerbar bei der Geburt eines Kindes) und wird monatlich nach Qualifikation gezahlt: 3.000 € mit Promotion, 2.500 € für Absolventen, 2.000 € mit anerkanntem Berufsabschluss und 1.000 € für Studierende, mit einem Kinderzuschlag von 150 € pro Kind und Monat. Obendrauf kommt ein Sach- und Coaching-Budget von bis zu 35.000 €. Das Stipendium ist nicht steuerfrei: Die Inhaber zahlen ihre eigene Steuer und Sozialabgaben.
8. EXIST-Forschungstransfer
Eine separate Linie für forschungsintensive, technisch anspruchsvolle Hightech-Projekte mit langen Entwicklungszeiten, in zwei Phasen.
Phase I (vor der Gründung) fördert ein Team von bis zu vier Personen plus Sachkosten von bis zu 250.000 €, für bis zu 18 Monate (in Sonderfällen bis zu 36), um die Technologie zu reifen und die Ausgründung vorzubereiten. Phase II (nach der Unternehmensgründung) ergänzt einen Zuschuss von bis zu 180.000 € für die Weiterentwicklung und Marktvorbereitung, für bis zu 18 Monate. Phase I wird über die Forschungseinrichtung beantragt; Phase II durch das neu gegründete Unternehmen.
9. Antrag über eine Hochschule, vor der Gründung
EXIST ist um den Moment vor der Existenz des Unternehmens herum gebaut.
Du beantragst über eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, die die Mittel verwaltet und einen Arbeitsplatz, Infrastruktur und einen Mentor bereitstellt. Das Unternehmen darf bei der Beantragung des Gründungsstipendiums oder von Forschungstransfer Phase I noch nicht gegründet sein. Das Gründungsstipendium kann jederzeit eingereicht werden; Forschungstransfer Phase I wird zu drei jährlichen Stichtagen bewertet, 31. März, 31. August und 30. November. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) über den Projektträger Jülich durchgeführt, mit Formularen über easy-Online, und wird aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
10. Häufige Fehler und FAQ
Die Fehler, die einen EXIST-Antrag am häufigsten kosten, und schnelle Antworten.
- Die Gründung des Unternehmens oder der Start der Maßnahme vor dem Antrag, was die Gründerposten nicht förderfähig macht.
- Keine Hochschule oder Forschungseinrichtung als Gastgeber zu sichern, was für den Antrag erforderlich ist.
- Anzunehmen, das Stipendium sei steuerfrei: Es ist steuerpflichtig, und die Inhaber zahlen ihre eigenen Sozialabgaben.
- Die Stichtage der Forschungstransfer-Phase I verpassen (31. März, 31. August, 30. November).
Ist es ein Zuschuss oder ein Kredit? Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss; das Gründungsstipendium ist ein persönliches Stipendium plus ein Sach- und Coaching-Budget.
Wer führt es durch? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), über den Projektträger Jülich, kofinanziert vom ESF.
Gibt es Unterstützung für Gründerinnen? Ja, EXIST-Women unterstützt Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase, neben institutionellen Linien für Hochschulen.
11. Was das Stipendium abdeckt und der steuerliche Punkt
Das Gründungsstipendium ist mehr als die monatliche Zahlung, und ein Detail zur Steuer überrascht Gründer.
Neben dem monatlichen Stipendium nach Qualifikation (Promotion 3.000 €, Absolvent 2.500 €, anerkannte Berufsausbildung 2.000 €, Studierende 1.000 €) kommt ein Sach- und Coaching-Budget von bis zu 35.000 € pro Team für Prototypen, Materialien und Coaching hinzu, sowie ein Kinderzuschlag von 150 € pro Monat und Kind. Das Stipendium läuft bis zu 12 Monate und kann bei der Geburt eines Kindes einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden. Der Punkt, den die meisten Gründer übersehen: Das Stipendium ist nicht steuerfrei. Es ist eine Finanzierung der Lebenshaltungskosten, und die Empfänger zahlen darauf ihre eigene Einkommensteuer und Sozialabgaben – kalkuliere also netto statt brutto.
12. EXIST-Women und die institutionellen Linien
Nicht jede EXIST-Linie ist für Einzelgründer, und eine ist speziell für Frauen gemacht.
EXIST-Women, seit 2023 laufend, unterstützt Gründerinnen in der Vorgründungsphase mit Veranstaltungen, Beratung, Mentoring und einem finanziellen Zuschuss, als niedrigschwelliger Weg mit klarer Anschlussperspektive zum Gründungsstipendium oder Forschungstransfer. Die Antragsfristen sind feste, in der Richtlinie gesetzte Termine: Die nächsten Runden enden am 30. September 2026 und 30. September 2027. Getrennt davon fördern die institutionellen Linien (EXIST-Gründungskultur / EXIST-Potentiale und, seit 2024, der Startup-Factories-Wettbewerb) Hochschulen beim Aufbau einer Gründungskultur, nicht einzelne Gründer, sodass ein Gründungsteam über die Gründerlinien beantragt, nicht über diese.
13. Rechtsgrundlage und Beihilferecht
Wer es betreibt, unter welchen Regeln und wie es kofinanziert wird.
EXIST wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), vormals BMWK und BMWi, über den Projektträger Jülich (PtJ) durchgeführt, mit Anträgen über das föderale easy-Online-Portal. Es wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF / ESF+) kofinanziert. Jede Linie hat ihre eigene Förderrichtlinie, zum Beispiel die EXIST-Forschungstransfer-Richtlinie vom 3. Juni 2024 und die EXIST-Women-Richtlinie vom 21. November 2024, und die unternehmensbezogenen Teile fallen unter die EU-Beihilferegeln (De-minimis oder die GBER/AGVO). Die verbindlichen Zahlen und Bedingungen sind die der aktuellen Richtlinie und des EXIST-Handbuchs, daher lohnt es sich immer, die genauen Sätze und Fristen dort zu bestätigen, bevor du eine Einreichung planst.
Unsicher, ob EXIST passt?
Erzähl uns von deinem Projekt. Wir prüfen es von Hand und melden uns mit Feedback oder ein paar Rückfragen.
Siehe die vollständige Programmseite: EXIST
