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Climate-Tech · Fallstudie

Einspruch zur Forschungszulage: zertifiziert nach einer vollständigen Ablehnung.

Ein Climate-Tech-Unternehmen, mit dem wir gearbeitet haben, wurde zunächst rundweg abgelehnt und dann nach einem förmlichen Einspruch zertifiziert – selbst mit dem Großteil seiner Kosten in externer Auftragsforschung.

€75,000
Forschungszulage bewilligt
€300,000
Förderbasis
25%
KMU-Förderquote
Auf einen Blick

Das Mandat in Zahlen

IndustrieClimate-Tech / Web3Infrastruktur für CO2-Zertifikate
Forschungszulage bewilligt75.000 €Voll geltend zu machen, als Bargeld ausgezahlt
Förderfähige Basis€300,000
SzenarioAbgelehnt, dann im Einspruch zertifiziert
Projekte1
KMU-Förderquote25%
Über das Unternehmen

Das Unternehmen und die F&E darunter

Das Unternehmen baut die technische Infrastruktur, um klimabezogene Zertifikate standardisiert und überprüfbar abzubilden und auf einer Blockchain handelbar zu machen. Das Schwierige ist nicht die Idee, sondern die Technologie dahinter: standardisierte, manipulationssichere Datenmodelle, die heterogene Eingaben zu einem robusten, vergleichbaren Zertifikat zusammenführen.

Das Kostenprofil war auffällig. Der Großteil der Ausgaben ging nicht an die eigenen Mitarbeiter des Unternehmens, sondern an externe Entwicklungsarbeit, also Auftragsforschung. Der gesamte Fall hängt daher an einer Frage: Wird diese externe Arbeit als förderfähige Auftragsforschung anerkannt oder nicht.

Die Herausforderung

Wo die Förderung wirklich saß

Auftragsforschung ist nur dann förderfähig, wenn der Auftragnehmer eigenständig ein wissenschaftliches oder technisches Problem löst und dadurch neues Wissen für den Auftraggeber erzeugt. Wird die externe Arbeit als reine Dienstleistung eingestuft, die lediglich eine Spezifikation ausführt, fällt sie aus der Förderung heraus.

Für ein Projekt, dessen förderfähige Basis größtenteils aus Auftragsforschung besteht, ist das existenziell. Genau dort schlug die Ablehnung zu. Die erste Entscheidung wies das Projekt ab und drohte nicht nur mit einer Kürzung, sondern mit dem vollständigen Verlust der Förderung.

Neuheit Technisches Risiko / Unsicherheit Systematisches Vorgehen
Unser Ansatz

So haben wir den Fall aufgebaut

Substanz

Wir haben herausgearbeitet, welche konkrete technische Unsicherheit die externe Arbeit trägt, welches Problem ohne sichere Lösung dort tatsächlich angegangen wurde und wie es hätte scheitern können. Eine standardisierte, prüfbare Darstellung heterogener Klimadaten ist kein gelöstes Standardproblem; sie verlangt eigene methodische Entscheidungen mit offenem Ausgang.

Vertragliche und inhaltliche Abgrenzung

Wir zeigten, dass die externe Arbeit ergebnisorientiert war und auf die eigenständige Lösung eines technischen Problems abzielte, nicht auf die bloße Bereitstellung von Arbeitskraft.

Der Einspruch selbst

fristgerecht eingereicht und entlang der drei Kriterien neu argumentiert, mit dem klaren roten Faden, dass die im Projekt eingebettete Forschung auch im extern ausgeführten Teil sichtbar ist.

Wie der Fall sich bewegte

Abgelehnt
Vollständige Ablehnung des Projekts
Neu argumentiert
Externe Arbeit als echte F&E dargestellt
Zertifiziert
Auf formalen Widerspruch gewährt

Woraus die förderfähige Basis bestand

Intern ~25 %Auftragsforschung ~75 %
Interne PersonalarbeitAuftragsforschung (anerkannt)

Förderfähige Basis 300.000 €, überwiegend Auftragsforschung, nach dem Einspruch in voller Höhe anerkannt. Die gezeigte Aufteilung ist beispielhaft.

Das Ergebnis

Eine Forschungszulage von 75.000 €.

Nach dem Einspruch wurde das Projekt zertifiziert. Aus einer vollständigen Ablehnung wurde ein bewilligtes Zertifikat mit einer förderfähigen Basis in der Größenordnung von rund 300.000 EUR. Beim für die betreffenden Wirtschaftsjahre geltenden Satz von 25 % ergibt das eine Forschungszulage im mittleren fünfstelligen Bereich.

Förderfähige Basis 300.000 € · KMU-Satz 25 %
Abgelehnt, dann im Einspruch zertifiziertDas Ergebnis des Mandats.
Förderfähige Basis 300.000 €Anerkannte Kosten, auf denen die Zulage berechnet wird.
KMU-Satz 25 %Auf die förderfähige Basis angewendet.
Die wichtigsten Erkenntnisse

Was andere Unternehmen lernen können

Wer einen hohen Anteil an Auftragsforschung hat, muss die Förderfähigkeit dieser externen Arbeit von Anfang an sichern. Drei Punkte sind entscheidend:

01

Ergebnis, nicht Arbeitsaufwand

Der Vertrag und die Beschreibung müssen klarmachen, dass der Auftragnehmer ein Ergebnis schuldet und eigenständig ein technisches Problem löst. Ein Konstrukt, das nur Stunden liefert, ist nicht förderfähig.

02

Zeig die Unsicherheit auch im externen Teil

Auftragsforschung ist nur förderfähig, wenn dort ebenfalls ein echtes Scheiter-Risiko bestand. Das gehört ausdrücklich in die Beschreibung.

03

Die Quote hängt vom Wirtschaftsjahr ab

Der erhöhte KMU-Satz von 35 % gilt erst ab dem Geschäftsjahr 2024. Früher abgeschlossene Projekte werden mit 25 % gefördert. Das ist kein Fehler im Antrag, sondern eine Folge der Stichtagslogik.

Dieses Mandat ist das Musterbeispiel dafür, dass eine Ablehnung nicht das letzte Wort ist.
BeFunded Zur Forschungszulage
FAQ

Deine Fragen, beantwortet

Die häufigsten Fragen zu dieser Art von Fall. Kurze Antwort zuerst, Details danach.

Ja, aber nur, wenn der Auftragnehmer eigenständig ein wissenschaftliches oder technisches Problem löst. Ein Anteil der Auftragskosten wird dann als förderfähige Basis anerkannt. Reine Dienstleistungsarbeit ohne F&E-Charakter ist nicht förderfähig.

Für Projekte in den relevanten Zeiträumen fließen 60 % der anerkannten Auftragskosten in die förderfähige Basis ein. Der Fördersatz wird auf diese Basis angewendet.

Ja. Ein fristgerechter Einspruch mit einer frisch aufgebauten Begründung kann eine Ablehnung korrigieren. Voraussetzung ist, dass das Projekt die drei Kriterien tatsächlich erfüllt und dies im Einspruch sichtbar gemacht wird.

Der erhöhte KMU-Satz von 35 % gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2024. Endet das Projekt früher, gilt der Basissatz von 25 %.

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