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FinTech · Fallstudie

FinTech-Zulage: Tokenisierung als F&E-Fall.

Ein Fintech förderte die technische Entwicklung tokenisierter Wertpapiere, indem es die Technologie vom Geschäftsmodell abgrenzte, auf einer förderfähigen Basis von rund 0,75 Mio. €.

€260,000
Forschungszulage bewilligt
€750,000
Förderbasis
Bis zu 35 %
KMU-Förderquote
Auf einen Blick

Das Mandat in Zahlen

IndustrieFinTech / TokenisierungTokenisierte Wertpapiere
Forschungszulage bewilligt260.000 €Voll geltend machbar, in bar ausgezahlt
Förderfähige Basis€750,000
SzenarioZertifiziert; Teil nicht anerkannt
Projekte1
KMU-FörderquoteBis zu 35 %
Über das Unternehmen

Das Unternehmen und die F&E darunter

Das Unternehmen entwickelt technische Infrastruktur, um Investitionen in reale Vermögenswerte als tokenisierte Wertpapiere abzubilden und handelbar zu machen. Der förderfähige Kern ist nicht das Geschäftsmodell, sondern die Technologie dahinter: die dezentrale, manipulationssichere Emission und Abwicklung von Security Tokens mit allen technischen Anforderungen an Integrität, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit.

Ein Teil der Entwicklung wurde nach außen vergeben. Also stellte sich die Frage, welcher Anteil dieser Auftragsforschung tatsächlich förderfähig ist.

Die Herausforderung

Wo die Förderung wirklich saß

FinTech-Anwendungen haben eine besondere Falle: das Vermischen von Geschäftsmodell und Technologie. Förderfähig ist nicht die Finanzinnovation als solche, nicht die rechtliche Strukturierung und nicht das Marketing, sondern allein die technische Entwicklungsarbeit mit wissenschaftlich-technischer Unsicherheit. Diese Linie muss klar gezogen werden.

Obendrauf kam die Auftragsforschung. Nicht jede externe Leistung löst ein eigenständiges technisches Problem, manches ist Umsetzung nach Spezifikation. Eine pauschale Behandlung hätte den Antrag geschwächt.

Neuheit Technisches Risiko / Unsicherheit Systematisches Vorgehen
Unser Ansatz

So haben wir den Fall aufgebaut

Wir haben den Antrag konsequent auf den technischen Kern fokussiert: die dezentrale Emission und Abwicklung tokenisierter Wertpapiere mit den zugehörigen technischen Unsicherheiten. Geschäftsmodell, rechtliche Strukturierung und Vertrieb blieben außen vor, sie sind nicht förderfähig und hätten nur Angriffsfläche geboten.

Wir haben die Auftragsforschung differenziert behandelt: Wo externe Partner ein eigenständiges technisches Problem lösten, stellten wir die Arbeit als förderfähig dar; wo es eher um Umsetzung nach Vorgabe ging, ordneten wir sie offen als solche ein. In der Entscheidung wurde, wie bei einer differenzierten Betrachtung zu erwarten, ein Teil der Auftragsforschung nicht anerkannt, während der tragfähige Teil und die Eigenleistung anerkannt wurden.

Wie der Fall sich bewegte

Fokussiert
Technologie, nicht Geschäftsmodell
Aufteilung
Auftragsforschung differenziert dargestellt
Zertifiziert
Kern bewilligt, Teil nicht

Woraus die förderfähige Basis bestand

Intern ~75 %Auftrag ~20 %
Interne PersonalarbeitAuftragsforschung (anerkannt)Nicht anerkannt

Förderfähige Basis rund 0,75 Mio. €, überwiegend Eigenleistung; ein Teil der Auftragsforschung wurde nicht anerkannt. Die dargestellte Aufteilung ist beispielhaft.

Das Ergebnis

Eine Forschungszulage von 260.000 €.

Die förderfähige Basis liegt in der Größenordnung von rund 0,75 Millionen EUR, überwiegend aus Eigenleistung. Bei einer KMU-Quote von bis zu 35 % ergibt das eine Forschungszulage im unteren bis mittleren sechsstelligen Bereich. Die teilweise Nichtanerkennung der Auftragsforschung hat den Kern der Förderung nicht beschädigt, weil sie von Anfang an sauber getrennt war.

Förderfähige Basis 750.000 € · KMU-Quote Bis zu 35 %
Zertifiziert; Teil nicht anerkanntDas Ergebnis des Mandats.
Förderbasis 750.000 €Anerkannte Kosten, auf denen die Zulage berechnet wird.
KMU-Rate bis zu 35 %Auf die förderfähige Basis angewendet.
Die wichtigsten Erkenntnisse

Was andere Unternehmen lernen können

FinTech ist förderfähig, aber nur an der richtigen Stelle. Drei Punkte sind entscheidend:

01

Technologie vom Geschäftsmodell trennen

Förderfähig ist die technische Entwicklung mit offenem Ausgang, nicht die Finanzinnovation, die rechtliche Struktur oder der Vertrieb. Diese Trennung gehört ins Zentrum des Antrags.

02

Behandle Auftragsforschung differenziert

Eine ehrliche Aufteilung in tragfähige und schwächere Beauftragungen schützt die Gesamtglaubwürdigkeit und damit den anerkannten Teil.

03

Rechne mit teilweisen Kürzungen

Dass nicht jede externe Leistung anerkannt wird, ist normal. Entscheidend ist, dass der Kern, meist die interne Arbeit, stabil bleibt.

FinTech liegt an der Schnittstelle von Recht, Finanzen und Technologie, und genau dort ist die Abgrenzung der förderfähigen Forschung am wichtigsten.
BeFunded Zur Forschungszulage
FAQ

Deine Fragen, beantwortet

Die häufigsten Fragen zu dieser Art von Fall. Kurze Antwort zuerst, Details danach.

Ja, sofern die technische Entwicklung über den Stand der Technik hinausgeht und eine wissenschaftlich-technische Unsicherheit trägt. Geschäftsmodell, rechtliche Ausgestaltung und Vertrieb sind nicht förderfähig.

Die technische Entwicklungsarbeit daran kann förderfähig sein, wenn es um einen neuen oder wesentlich verbesserten Prozess mit offenem Ausgang geht. Die reine Finanzinnovation als solche ist es nicht.

Die förderfähige Basis wird um diesen Anteil reduziert. Der anerkannte Teil und die Eigenleistung bleiben gefördert. Eine differenzierte Darstellung minimiert das Risiko.

Förderfähig ist nur, was ein technisches Problem mit offenem Ausgang löst. Alles, was wirtschaftliche, rechtliche oder Vertriebsziele verfolgt, gehört nicht in den Antrag.

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