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Alle Leitfäden Forschungszulage

Forschungszulage in der Steuererklärung

Ist die Forschungszulage steuerfrei, wie wird sie gebucht und wann ausgezahlt — die Antworten mit ihren Fundstellen, für die Abstimmung mit deinem Steuerberater.

Kurz gesagt

Ja. Die Zulage wird nach § 10 FZulG auf die festgesetzte Steuer angerechnet und erhöht den steuerpflichtigen Gewinn nicht; ein Überschuss wird als Steuererstattung ausgezahlt.

Sie wird mit deiner festgesetzten Steuer verrechnet. Was übrig bleibt, wird bar ausgezahlt — deshalb profitieren auch Unternehmen mit Verlusten.

1. Ist die Forschungszulage steuerfrei?

Ja — sie wird auf die festgesetzte Steuer angerechnet, nicht auf den Gewinn.

Die Zulage wird nach § 10 FZulG auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Bleibt danach ein Überschuss, wird er als Steuererstattung ausgezahlt (§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG). Den steuerpflichtigen Gewinn erhöht sie nicht — der wirtschaftliche Effekt ist der volle Betrag, nicht der Betrag nach Steuern. Lohnsteuer ist sie ebenfalls nicht, obwohl sie auf Lohnkosten berechnet wird.

Ein Vorbehalt gehört dazu: Der Bundesrechnungshof hält die Steuerfreiheit für „nicht vollumfänglich rechtssicher begründet“ und hat 2021 empfohlen, sie ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben. Das Bundesfinanzministerium widerspricht: Wortlaut, Historie und Zweck sprächen eindeutig für eine Steueranrechnung. Verwaltungspraxis ist die Steuerfreiheit — die Debatte betrifft ihre gesetzliche Verankerung, nicht ihre Anwendung.

2. Wie wird die Forschungszulage gebucht?

In der Handelsbilanz als sonstiger betrieblicher Ertrag, gegen eine Forderung an das Finanzamt.

Der Anspruch entsteht mit dem Bescheid. Bis das Geld eingeht, steht ihm eine Forderung gegen das Finanzamt gegenüber; die Gegenbuchung ist sonstiger betrieblicher Ertrag. Genau hier sitzt die Verwechslung, die viele Darstellungen machen: Der handelsbilanzielle Ertrag ist kein steuerpflichtiger Gewinn — steuerlich läuft die Zulage über die Anrechnung, nicht über die Gewinnermittlung. Weil Bescheid und Zahlung meist in dieselbe Periode fallen, buchen viele Unternehmen in einem Schritt; die Unterscheidung zählt am Jahreswechsel.

Die F&E-Kosten selbst bleiben, wo sie sind. Die Zulage ist keine Kostenminderung und rührt die Personalkonten, aus denen sie berechnet wurde, nicht an.

3. Wo steht sie in der Körperschaftsteuererklärung?

Sie wird gesondert beantragt und dann verrechnet — nicht als Ertrag in die Erklärung eingetragen.

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres reichst du über Mein ELSTER einen Antrag für alle Projekte ein. Das Finanzamt erlässt einen gesonderten Bescheid über die Zulage und verrechnet sie mit der festgesetzten Körperschaft- oder Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Gewinn bleibt davon unberührt.

4. Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?

Mit der nächsten Veranlagung — erst verrechnet, der Überschuss in bar.

Die Zulage wird nicht auf Antrag ausgezahlt, sondern mit der Veranlagung. Das Finanzamt verrechnet sie mit der geschuldeten Steuer und zahlt aus, was darüber hinausgeht. Es gibt keinen eigenen Auszahlungstermin und keine Vorauszahlung: Der Zeitpunkt folgt deiner Veranlagung — eine späte Steuererklärung verzögert also das Geld.

5. Was passiert im Verlustjahr?

Du bekommst das Geld trotzdem — in bar.

Übersteigt die Zulage deine Steuerlast, wird der Überschuss ausgezahlt. Genau das macht sie für junge Unternehmen interessant: Sie funktioniert ohne Gewinn — und sie ist das einzige F&E-Instrument in Deutschland mit Rechtsanspruch statt Auswahlverfahren.

6. Was dein Steuerberater bereithalten sollte

Vier Unterlagen — und die Rückwirkungsfrist.

Die BSFZ-Bescheinigung, die Projektdokumentation, die Lohnunterlagen, aus denen die Bemessungsgrundlage abgeleitet wird, und die Rechnungen der Auftragsforschung. Geltend machen lässt sich die Zulage bis zu vier Jahre lang; wann die Frist für ein Jahr beginnt, hängt an der Abgabe der Steuererklärung für dieses Jahr (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, spätestens drei Jahre nach dem Jahr der Steuerentstehung).

Kostenlose Förderprüfung

Unsicher, ob die Forschungszulage passt?

Erzähl uns von deinem Projekt. Wir prüfen es von Hand und melden uns mit Feedback oder ein paar Rückfragen.

Zur vollständigen Programmseite: Forschungszulage

Offizielle Quellen