Forschungszulage beantragen lassen: vom BSFZ-Antrag bis zur Auszahlung
Zu einem erfolgsbasierten Honorar bereiten wir alles vor, von der BSFZ-Bescheinigung bis zum Antrag beim Finanzamt, den du selbst oder über deinen Steuerberater einreichst. Du entwickelst weiter, wir kümmern uns um den Papierkram.
Steuerliche F&E-Förderung mit Rechtsanspruch
2020 eingeführt und seitdem dreimal erweitert, ist die Forschungszulage (FZulG) zu einem der größten Förderinstrumente Deutschlands für Innovation, Forschung und Entwicklung gewachsen.
Ihr Zweck ist es, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken, indem sie die Entwicklungsarbeit belohnt, die Unternehmen ohnehin leisten. Der Zugang ist bewusst breit angelegt und der Aufwand bleibt überschaubar, sodass kleine und mittlere Unternehmen genauso profitieren können wie große Konzerne.
Jede Erweiterung hat diese Reichweite weiter vergrößert und die Bemessungsgrundlage sowie die Beträge angehoben, die Unternehmen geltend machen können. Wie viel es auszahlt und wer genau antragsberechtigt ist, steht weiter unten. Alle Sätze und Höchstgrenzen seit 2020 stehen im Leitfaden zur Forschungszulage.
Vier Gründe, warum sich die Forschungszulage lohnt
Sobald dein Projekt die Fördervoraussetzungen erfüllt, ist die Zulage ein Rechtsanspruch und kein Wettbewerb: Die Frage ist nicht mehr, ob du ausgewählt wirst, sondern wie viel du geltend machen kannst. Vier Dinge heben sie hervor.
Fördersatz auf F&E-Kosten
25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU 35 % (Aufwendungen ab 28.03.2024). Bei Vorhaben, die ab 2026 begonnen haben, kommt die 20-%-Gemeinkostenpauschale hinzu: effektiv bis zu 42 %. Auftragsforschung zählt mit 70 % des Entgelts (Aufträge vor dem 28.03.2024: 60 %).
Maximum pro Jahr
Gilt für KMU und für Aufwendungen ab 2026 (12 Mio. € Bemessungsgrundlage × 35 %); große Unternehmen erhalten höchstens 3 Mio. €. Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet, ein Überschuss erstattet.
Rückwirkende Ansprüche
Du kannst noch für Projekte bis zurück ins Jahr 2022 einreichen. Ansprüche für 2022 verfallen am 31.12.2026 — wer jetzt handelt, sichert Geld, das sonst verfallen würde.
Vorabgebühr
Unser Honorar ist erfolgsbasiert: Du zahlst erst, nachdem die Forschungszulage ausgezahlt ist. Kein Erfolg, kein Honorar, kein Risiko für deinen Cashflow.
Was gefördert wird und wer antragsberechtigt ist
Die Forschungszulage belohnt systematische Arbeit, um etwas Neues und technisch Ungewisses zu schaffen. Wenn dein Projekt neuartig und geplant ist und ein echtes Entwicklungsrisiko trägt, sind die untenstehenden Kosten förderfähig, und die meisten steuerpflichtigen deutschen Unternehmen sind antragsberechtigt. Die vollständigen Voraussetzungen der Forschungszulage stehen im Leitfaden.
Was abgedeckt ist
Förderfähige Kostenkategorien nach §3 FZulG. Jede wird zu deinem geltenden Satz erstattet.
Bruttogehälter der Mitarbeiter, die am F&E-Projekt arbeiten. Für Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen haben, kommt obendrauf eine 20-%-Gemeinkostenpauschale. Der größte Kostenblock für die meisten Teams.
70 % des Entgelts für Aufträge ab dem 28.03.2024 zählen als förderfähige Kosten (davor erteilte Aufträge: 60 %), gefördert mit deinem Satz. Der Auftragnehmer muss seine Geschäftsleitung in der EU oder in einem EWR-Staat haben, der Amtshilfe in Steuersachen leistet. Nützlich, wenn du einen Teil der Entwicklung auslagerst.
Einzelunternehmer setzen ihre eigenen F&E-Stunden pauschal an (ab 2026: 100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche). In einer Personengesellschaft geht das nur über eine vertraglich vereinbarte Tätigkeitsvergütung; GmbH-Gründer machen ihre F&E-Zeit über ihr Gehalt geltend.
Auch gemeinsame Entwicklung mit Hochschulen oder anderen Unternehmen ist förderfähig; jeder Partner beantragt dabei seinen eigenen Anteil.
Kosten ab 2022 kannst du weiterhin geltend machen, für 2022 nur noch bis 31.12.2026. Sieh, was sich geändert hat.
Wer antragsberechtigt ist
Es gibt keine Branchenbeschränkung und keine Grenze bei der Unternehmensgröße. Die Messlatte ist das Projekt, nicht die Branche.
Jedes Unternehmen und jeder Einzelunternehmer, der in Deutschland steuerpflichtig ist, kann unabhängig von der Rechtsform beantragen.
Startups, Mittelstand und Großunternehmen sind gleichermaßen antragsberechtigt; die Größe wirkt sich nur auf deinen Fördersatz aus.
Software, MedTech, Cleantech, Engineering, Biotech und mehr, worauf es ankommt, ist echte F&E, nicht das Feld.
Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Beantragung nach EU-Beihilferecht nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft sein.
Routinearbeit ist nicht förderfähig. Das Projekt muss auf etwas wirklich Neues mit ungewissem Ausgang abzielen.
Kostenlose Förderanalyse
30 Minuten, unverbindlich. Nach dem Gespräch weißt du, wo du stehst.
- Ob dein Projekt gefördert werden kann
- Eine erste Schätzung der Höhe
- Die wichtigsten Hürden, mit denen du rechnen musst
Dein Forschungszulage-Berater: erfolgsbasiert, damit unsere Interessen gleichlaufen
Woran du einen guten Forschungszulage-Berater erkennst
Vier Fragen trennen das Feld. Hängt das Honorar am Ergebnis oder fällt es ohnehin an? Wer schreibt den fachlichen Teil des BSFZ-Antrags — die Beratung oder du? Wird die Bemessungsgrundlage aus deinen echten Lohnunterlagen abgeleitet oder geschätzt? Und ist die Beratung noch da, wenn das Finanzamt nachfragt — was häufiger vorkommt, als die Werbung vermuten lässt.
Auf unser eigenes Risiko prüfen wir die Förderfähigkeit und bereiten den BSFZ-Antrag und alles für den Antrag beim Finanzamt vor, den du selbst oder über deinen Steuerberater einreichst.
Die Forschungszulage wird dir vom Finanzamt ausgezahlt, bevor ein Honorar fällig ist.
Unser Honorar ist ein Prozentsatz der erhaltenen Förderung, voller Service, prüfungssichere Dokumentation inklusive.
Es gibt keine Vorabkosten und kein Risiko. Wir rechnen erst ab, nachdem die Zulage tatsächlich an dich ausgezahlt wurde – gibt es keine Zulage, schuldest du nichts.
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Sieht vielversprechend aus. Buch ein 30-minütiges Gespräch, dann ermitteln wir deinen genauen Betrag.
jetztWie die Zulage nach Teamgröße aussieht
Richtwerte für die jährliche Zulage nach Größe des F&E-Teams. Es sind Jahreswerte: Ein Team, das über mehrere Jahre durchgehend forscht und die Zulage geltend macht, erreicht ein Vielfaches der gezeigten Beträge.
Ein bis drei Entwickler an einem F&E-Projekt für das Jahr. Passt zu frühen Start-ups und fokussierten Produktteams.
Eine F&E-Funktion mit 5–15 Personen. Der häufigste BeFunded-Kunde; die durchschnittliche Auszahlung über unsere Kunden liegt bei rund 380 Tsd. €.
Größere F&E-Organisationen, die sich der jährlichen Obergrenze nähern: 4,2 Mio. € für KMU, 3 Mio. € für große Unternehmen (Aufwendungen ab 2026). Multi-Projekt-Portfolios werden gemeinsam eingereicht.
Forschungszulage beantragen: vom Erstgespräch bis zur Auszahlung
Vier Schritte. Du bleibst auf die Arbeit fokussiert; wir übernehmen die Förderung von Anfang bis Ende, zu einem vorab verbindlich vereinbarten Honorar.
Forschungszulage rückwirkend beantragen
Der Anspruch ist nicht auf das laufende Jahr beschränkt: Ein Wirtschaftsjahr bleibt vier Jahre lang offen, gerechnet bis zum 31.12. des vierten Folgejahres. Für 2022 ist das der 31.12.2026, danach rückt 2023 nach. Das FZulG setzt dafür keine eigene Frist — es gilt die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO.
Vorabprüfung der Förderfähigkeit
Wir prüfen deine Projekte gegen die drei BSFZ-Kriterien, Neuheit, technisches Risiko und Methode, und beziffern einen realistischen Anspruch. Kostenlos und unverbindlich.
≈ 1 Woche · kostenlosAntragsvorbereitung
Wir übersetzen deine Arbeit in die Vorhabenbeschreibung, die die BSFZ erwartet: Projektbeschreibung, Stand der Technik, Vorgehen und Risiken, so präzise, wie es die Bescheinigung verlangt.
≈ 3–4 Wochen · ein paar Stunden von dirEinreichung & Bescheinigung
Wir reichen den BSFZ-Antrag in deinem Namen ein und steuern den Prozess bis zum verbindlichen Bescheid, der dein Projekt als förderfähige F&E bestätigt.
BSFZ-Entscheidung ≈ 3 MonateJährliche Dokumentation
In jedem folgenden Jahr erfassen wir die förderfähigen Kosten, Arbeitszeiten und Nachweise für deine laufende F&E und halten alles strukturiert und prüfsicher.
≈ 2 WochenJährliche Auszahlung
Für jedes Jahr, in dem du weiterentwickelst, bereiten wir wieder alles für den Antrag vor, und du reichst ihn selbst oder über deinen Steuerberater ein. So wird die Forschungszulage zu einer verlässlichen, wiederkehrenden Finanzierungsquelle.
nach Ende des Wirtschaftsjahres (Dauer hängt vom Finanzamt ab)Gründergeführt und auf deiner Seite

Wir haben BeFunded gegründet, nachdem wir uns für unsere früheren Unternehmen selbst durch Deutschlands Förderdschungel gekämpft und gesehen hatten, wie viel liegen bleibt. Also haben wir das Team aufgebaut, das wir uns damals gewünscht hätten: Tech-Gründer, die den Antrag aus eigener Erfahrung kennen und dich von der ersten Idee bis zur Auszahlung begleiten, von Gründer zu Gründer.
dein BeFunded-TeamIndividueller Ansatz
Technische Argumentation, für deine Projekte geschrieben, nie aus der Vorlage.
Maximierter Anspruch
Wir wissen genau, was förderfähig ist und wie wir es darstellen, damit du den vollen Betrag bekommst und nicht nur das sichere Minimum.
Aus einer Hand
Vom ersten Förderfähigkeits-Check bis zu Einreichung und Auszahlung.
Prüfungssicher
Saubere, vollständige Dokumentation, die jeder Prüfung standhält, keine Überraschungen später.
Wo die Forschungszulage greift
Die Zulage steht jedem Feld offen, das echte Entwicklung betreibt. So landet sie tendenziell in den Branchen, in denen wir am häufigsten arbeiten. Was im Einzelnen als F&E zählt, klärt der Leitfaden zur Forschungszulage.









Fallstudien zur Forschungszulage
Praxisbeispiele auf Basis realer Forschungszulage-Anträge: anonymisiert, Zahlen gerundet, über Software, Energie, Deep Tech und Industrie hinweg.
1,75 Mio. € Forschungszulage, vollständig aus eigenem F&E-Personal, ohne Auftragsforschung.
Fallstudie lesenErst komplett abgelehnt, dann im Widerspruch bescheinigt, mit hohem Anteil an Auftragsforschung.
Fallstudie lesenDrei Projekte, eine Förderstrategie, mit sauber gezogener Produktionsgrenze.
Fallstudie lesenZwei Projekte, eine Bemessungsgrundlage nahe 8 Mio. €, die Zulage im Millionenbereich.
Fallstudie lesenMechanik, Steuerung und Biologie – gefördert als ein interdisziplinäres F&E-Projekt.
Fallstudie lesenZwei Vorhaben bescheinigt, eines abgelehnt: eine klare Lektion darüber, was tatsächlich förderfähig ist.
Fallstudie lesenWie die Forschungszulage weiter wächst
Das Programm wurde seit dem Start immer wieder ausgebaut und hat dabei jedes Mal erweitert, was du geltend machen kannst. So hat es sich entwickelt – und das sind die Fristen, die jetzt zählen. Die vollständige Übersicht der Förderquoten steht im Leitfaden.
Die Forschungszulage (FZulG) greift als dauerhafter, wettbewerbsfreier Steueranreiz.
- 25 % auf förderfähige F&E-Personalkosten
- Bemessungsgrundlage 2 Mio. €, ab Juli 2020 4 Mio. € (max. 1 Mio. € Zulage)
- Auf die Steuer angerechnet, Überschuss erstattet, auch in Verlustjahren
Die bisher größte Erweiterung: Sie erhöht sowohl den Fördersatz als auch die Bemessungsgrundlage.
- KMU: 35 % auf Aufwendungen ab 28.03.2024
- Eigenleistung von Einzel- & Mitunternehmern: 70 €/Stunde
- Abschreibungen auf neue F&E-Wirtschaftsgüter werden förderfähig
- Bemessungsgrundlage 10 Mio. € (max. 2,5 Mio. €, KMU 3,5 Mio. €)
Eine zweite Verbesserung erweitert, was zählt, und hebt die Grenzen erneut an.
- 20 % Gemeinkostenpauschale für Vorhaben ab 2026
- Eigenleistung: 100 €/Stunde
- Ab 2026: Bemessungsgrundlage 12 Mio. € (max. 3 Mio. €, KMU 4,2 Mio. €)
Das Fenster für das älteste rückwirkende Jahr schließt sich.
- Letzter Einreichungstermin für 2022
- Danach rückt 2023 nach
Häufige Fragen zur Forschungszulage
Die häufigsten Fragen zu Förderfähigkeit, Beträgen, Fristen und dem Antrag selbst. Kurze Antwort zuerst, Details danach.
Zuletzt aktualisiert: September 2026
Zweistufig: Die BSFZ bescheinigt, dass dein Projekt echte F&E ist. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres stellst du dann über Mein ELSTER einen eigenen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt, getrennt von der Steuererklärung. Wir bereiten beide Schritte vor, inklusive prüfungssicherer Dokumentation; den Antrag beim Finanzamt reichst du selbst oder über deinen Steuerberater ein.
Ein Forschungszulage-Berater kostet bei BeFunded nichts im Voraus: Das Honorar ist erfolgsbasiert, ein Prozentsatz der Förderung, fällig erst nach Auszahlung. Gibt es keine Zulage, zahlst du nichts.
Das Finanzamt setzt die Forschungszulage per Bescheid fest und rechnet sie bei deiner nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung an; ein Überschuss wird dir erstattet, auch im Verlustjahr. Ist deine Steuererklärung noch nicht abgegeben, senkt das Finanzamt auf Antrag schon vorher deine Vorauszahlungen (§ 10 Abs. 2a FZulG).
Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen F&E-Kosten, für KMU 35 %; bei Vorhaben, die ab 2026 begonnen haben, kommt die 20-%-Gemeinkostenpauschale hinzu (effektiv bis zu 42 %). Für Aufwendungen ab 2026 sind höchstens 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr förderfähig, die Zulage liegt also bei höchstens 3 Mio. €, für KMU bei 4,2 Mio. €. Unsere Kunden erhalten im Schnitt rund 380.000 €.
Ja, die Forschungszulage kann rückwirkend bis 2022 beantragt werden. Der Anspruch für 2022 verfällt am 31.12.2026 — ein Wirtschaftsjahr bleibt vier Jahre offen, danach rückt 2023 nach. Ältere förderfähige Projekte solltest du deshalb jetzt einreichen.
Gefördert werden internes F&E-Personal (bei Vorhaben ab 2026 plus 20 % Gemeinkostenpauschale), 70 % des Entgelts für Auftragsforschung (Aufträge vor dem 28.03.2024: 60 %), Abschreibungen auf neue, ausschließlich für F&E genutzte Wirtschaftsgüter, die Eigenleistung von Einzelunternehmern zum festen Stundensatz bzw. vereinbarte Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern sowie Kooperationsprojekte. Routinearbeit ohne F&E-Bezug ist nicht förderfähig.
Die Forschungszulage kennt keine Branchenbeschränkung: Software, Medizintechnik, Cleantech, Maschinenbau, Biotech und mehr sind förderfähig. Entscheidend ist, ob dein Projekt neuartig, planbar und mit echtem technischem Risiko behaftet ist.
Das BeFunded-Honorar ist erfolgsbasiert: 10 % auf die Förderung bis 500.000 € pro Jahr, 5 % darüber, in Rechnung gestellt erst nach Auszahlung. Ohne Forschungszulage zahlst du nichts.
Der Forschungszulage-Antrag dauert grob: 1 Woche Anspruchsprüfung, 4 Wochen BSFZ-Antrag, dann entscheidet die BSFZ spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung. Den Antrag beim Finanzamt stellst du nach Ende des Wirtschaftsjahres; das Finanzamt rechnet die Zulage bei der nächsten Steuerfestsetzung an und erstattet einen Überschuss.
Der Forschungszulage-Antrag kostet dein Team insgesamt etwa 6–12 Stunden. BeFunded schreibt die Dokumentation, bereitet den BSFZ-Antrag vor und liefert alles für den Antrag beim Finanzamt, den du selbst oder über deinen Steuerberater einreichst; dich brauchen wir nur für die technische Substanz.
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