Förderwissen, praxisnah gemacht.
Ausführliche Erklärstücke zu jedem Programm, das wir betreuen, wer sich qualifiziert, was abgedeckt ist und wie man sich bewirbt. Geschrieben aus eigener Antragserfahrung: von Gründern, die diese Programme für ihre früheren Unternehmen selbst beantragt haben.
Leitfäden über jedes Programm hinweg
Regelmäßig kommen neue Erklärstücke hinzu. Suchst du News und Fristen? Sieh in den Blog.
Deutsche Programme
Die Forschungszulage, erklärt
Bares für F&E für jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen.
Mehr erfahren → ForschungszulageDie Forschungszulage in der Steuererklärung
Wo die Zulage in die Erklärung gehört, wie sie auf die Steuerschuld angerechnet wird und wann der Überschuss bar ausgezahlt wird.
Mehr erfahren → ZIMZIM für KMU-Innovation
Zuschüsse für marktorientierte F&E, solo oder in Kooperation.
Mehr erfahren → GRWGRW-Investitionszuschüsse
Förderung, gebunden an Arbeitsplätze in Deutschlands Fördergebieten.
Mehr erfahren → WIPANOWIPANO für Patente
Bis zu 50 % der Patentierungskosten für IP-Neueinsteiger.
Mehr erfahren → BAFA EEWBAFA EEW Energieeffizienz
Bis zu 60 % für Effizienzmaßnahmen, Zuschuss oder Kredit.
Mehr erfahren → KMU-innovativKMU-innovativ Hochrisiko-F&E
Bis zu 60 % für KMU in Schlüsseltechnologiefeldern.
Mehr erfahren → KfWKfW-Innovationskredite
Zinsgünstige Finanzierung mit Haftungsentlastung für deine Bank.
Mehr erfahren → EXISTEXIST für Ausgründungen
Stipendien und Coaching für forschungsbasierte Gründer.
Mehr erfahren →Europäische Programme
EIC Accelerator im Detail
Zuschuss bis zu 2,5 Mio. € plus Beteiligung bis zu 10 Mio. €.
Mehr erfahren → EurostarsEurostars internationale F&E
~50 % in Deutschland für grenzüberschreitende KMU-Projekte.
Mehr erfahren → Horizon EuropeHorizon Europe erklärt
70–100 % für kollaborative F&I-Konsortien.
Mehr erfahren → EU-InnovationsfondsEU-Innovationsfonds
Bis zu 60 % für First-of-a-Kind-Cleantech.
Mehr erfahren →Vier Regeln, die für fast jedes Programm gelten
Die Programme unterscheiden sich in Höhe, Zielgruppe und Verfahren — aber vier Regeln gelten fast überall. Wer sie kennt, vermeidet die Fehler, die eine Förderung nachträglich kosten.
1. Nicht anfangen, bevor der Bescheid da ist
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der häufigste Grund, aus dem eine Förderung nachträglich wegfällt. Als Beginn gilt bereits die erste verbindliche Bestellung oder der unterschriebene Vertrag — nicht erst der Arbeitsbeginn. Wer früher starten muss, beantragt vorab die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn; sie ist kein Automatismus und begründet keinen Anspruch auf die Förderung selbst. Die Forschungszulage ist die Ausnahme: Sie wird rückwirkend für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beantragt.
2. Ein Zuschuss ist kein Rechtsanspruch
Fast jedes Programm auf dieser Seite ist ein Wettbewerbsverfahren: Ein Gutachtergremium entscheidet, und ein sauberer Antrag kann trotzdem abgelehnt werden. Die Forschungszulage ist die eine Ausnahme — sie ist ein Rechtsanspruch nach dem Forschungszulagengesetz, geprüft wird nur, ob das Vorhaben die Kriterien erfüllt. Das ändert die Planung: Ein Wettbewerbsprogramm braucht einen Plan B, die Forschungszulage nicht.
3. Du zahlst fast immer mit
Fast kein Programm trägt die Kosten allein — die Ausnahme ist Horizon Europe, wo Research-and-Innovation-Actions 100 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Sonst reichen die Quoten von 10 Prozent (BAFA-EEW-Module) bis 70 Prozent, und sie beziehen sich immer auf die förderfähigen Kosten, nie auf das Projektbudget. Was nicht förderfähig ist — Vertrieb, Marketing und meist auch Gemeinkosten über eine Pauschale hinaus — trägst du vollständig selbst. Rechne den Eigenanteil in die Liquiditätsplanung, bevor du beantragst, nicht erst wenn der Bescheid kommt.
4. Programme lassen sich kombinieren, aber nie doppelt auf dieselbe Kostenposition
Kumulierung ist erlaubt und oft sinnvoll — ein ZIM-Projekt und die Forschungszulage schließen sich nicht aus. Verboten ist nur die Doppelförderung derselben Kostenposition: Ein Personenmonat, der bereits in einem Zuschuss abgerechnet ist, darf nicht noch einmal in die Forschungszulage. Dazu kommt die De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro über drei Steuerjahre für die Programme, die darunter laufen.
Frag uns alles
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