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Ressourcen · Leitfäden

Innovationsförderung: Programme von Bund und EU erklärt

Ausführliche Leitfäden zu jedem Programm, das wir betreuen: wer förderfähig ist, welche Kosten gefördert werden und wie der Antrag abläuft. Geschrieben aus eigener Antragserfahrung: von Gründern, die diese Programme für ihre früheren Unternehmen selbst beantragt haben.

Steuerliche Forschungszulage, Zuschuss oder EU-Programm: Die Leitfäden erklären die wichtigsten Programme der Innovationsförderung in Deutschland und der EU, jeweils mit Voraussetzungen, Förderhöhe und Antragsweg.

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Regelmäßig kommen neue Leitfäden hinzu. Suchst du News und Fristen? Sieh in den Blog.

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Europäische Programme

Grundlagen

Vier Regeln, die für fast jedes Programm gelten

Die Programme unterscheiden sich in Höhe, Zielgruppe und Verfahren — aber vier Regeln gelten fast überall. Wer sie kennt, vermeidet die Fehler, die eine Förderung nachträglich kosten.

1. Nicht anfangen, bevor der Bescheid da ist

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der häufigste Grund, aus dem eine Förderung nachträglich wegfällt. Als Beginn gilt bereits die erste verbindliche Bestellung oder der unterschriebene Vertrag — nicht erst der Arbeitsbeginn. Wer früher starten muss, beantragt vorab die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn; sie ist kein Automatismus und begründet keinen Anspruch auf die Förderung selbst. Die Forschungszulage ist die Ausnahme: Sie wird rückwirkend für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beantragt.

2. Ein Zuschuss ist kein Rechtsanspruch

Fast jedes Programm auf dieser Seite ist ein Wettbewerbsverfahren: Ein Gutachtergremium entscheidet, und ein sauberer Antrag kann trotzdem abgelehnt werden. Die Forschungszulage ist die eine Ausnahme — sie ist ein Rechtsanspruch nach dem Forschungszulagengesetz, geprüft wird nur, ob das Vorhaben die Kriterien erfüllt. Das ändert die Planung: Ein Wettbewerbsprogramm braucht einen Plan B, die Forschungszulage nicht.

3. Du zahlst fast immer mit

Fast kein Programm trägt die Kosten eines Unternehmens allein — Ausnahmen sind Horizon Europe, wo Research-and-Innovation-Actions 100 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen, und das EXIST-Gründungsstipendium; Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten auch bei KMU-innovativ und Eurostars bis zu 100 Prozent. Sonst reichen die Quoten von 10 Prozent (BAFA-EEW-Module) bis 70 Prozent, und sie beziehen sich immer auf die förderfähigen Kosten, nie auf das Projektbudget. Was nicht förderfähig ist — Vertrieb, Marketing und meist auch Gemeinkosten über eine Pauschale hinaus — trägst du vollständig selbst. Rechne den Eigenanteil in die Liquiditätsplanung, bevor du beantragst, nicht erst wenn der Bescheid kommt.

4. Programme lassen sich kombinieren, aber nie doppelt auf dieselbe Kostenposition

Kumulierung ist erlaubt und oft sinnvoll — ZIM (derzeit pausiert) und die Forschungszulage schließen sich im Unternehmen nicht aus, gehören aber auf getrennte Vorhaben: Die ZIM-Richtlinie schließt Projekte aus, die anderweitig F&E-Förderung von Bund, Ländern oder der EU-Kommission erhalten. Grundsätzlich verboten ist die Doppelförderung derselben Kostenposition: Ein Personenmonat, der bereits in einem Zuschuss abgerechnet ist, darf nicht noch einmal in die Forschungszulage. Dazu kommt die De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro über drei Steuerjahre für die Programme, die darunter laufen.

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