Aydan Aliyeva
COO bei BeFunded
Aydan Aliyeva ist COO bei BeFunded, der erfolgsbasierten Fördermittelberatung für Startups und KMU. Sie ist außerdem bei GrantBite aktiv, einer KI-gestützten Plattform, die Start-ups, Organisationen und Innovatoren hilft, Fördermittel in Europa und darüber hinaus effizient zu finden und zu sichern. Ihre Forschung zu unternehmerischen Herausforderungen und zur Stärkung von Frauen wurde in Publikationen wie IGI Global Scientific Publishing und ResearchGate sowie in weiteren wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht.
Artikel von Aydan Aliyeva
Der EU-Innovationsfonds: Projektkategorien, THG-Methodik und das Auktionsverfahren
Was der EU-Innovationsfonds am Ende zahlt, hängt an den relevanten Kosten – und die sind nicht deine CAPEX. Dieser Leitfaden zeigt, wie du sie und die vermiedenen Treibhausgase rechnest, in welches CAPEX-Band dein Projekt fällt und wann sich statt des Zuschusses eine Auktion lohnt. Stand August 2026.
Aydan Aliyeva 18. August 2026 · 18 Min. Lesezeit
Forschungszulage in der Körperschaftsteuererklärung
Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) – ohne Anteilsabgabe, ohne Rückzahlungspflicht und mit planbarer Höhe. In der Körperschaftsteuererklärung selbst wird sie nicht festgesetzt: Das Finanzamt bescheidet sie separat und rechnet sie danach an oder zahlt sie aus.
Aydan Aliyeva 12. Juni 2026 · 13 Min. Lesezeit
ZIM vs. Forschungszulage Deutschland: Vergleich 2026
Ob ZIM oder Forschungszulage: Diese Entscheidung wirkt bei KMU direkt auf Liquidität, Steuerquote und darauf, wie viel Entwicklung sich überhaupt finanzieren lässt. Wir vergleichen Fördervoraussetzungen, Förderhöhen, Antragsaufwand und steuerliche Behandlung der beiden Programme, ordnen ein, was der ZIM-Antragsstopp seit Juli 2026 für deine Planung bedeutet, und zeigen, welches Instrument zu welchem Unternehmen passt.
Aydan Aliyeva 5. Juni 2026 · 15 Min. Lesezeit
Forschungszulage rückwirkend Deutschland 2026
Für F&E-Arbeit, die längst hinter dir liegt, zahlt das Finanzamt noch – ohne Verwässerung, ohne Rückzahlungspflicht. Nur gelten für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 andere Werte als heute, nämlich 25 Prozent auf höchstens 4 Mio. € statt der heutigen 35 Prozent für KMU. Für das ältere der beiden Jahre endet die Frist am 31.12.2026.
Aydan Aliyeva 1. Mai 2026 · 14 Min. Lesezeit Frag uns direkt
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