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Aydan Aliyeva

Aydan Aliyeva

COO bei BeFunded

Aydan Aliyeva ist COO bei BeFunded, der erfolgsbasierten Fördermittelberatung für Startups und KMU. Sie ist außerdem bei GrantBite aktiv, einer KI-gestützten Plattform, die Start-ups, Organisationen und Innovatoren hilft, Fördermittel in Europa und darüber hinaus effizient zu finden und zu sichern. Ihre Forschung zu unternehmerischen Herausforderungen und zur Stärkung von Frauen wurde in Publikationen wie IGI Global Scientific Publishing und ResearchGate sowie in weiteren wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht.

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Artikel von Aydan Aliyeva

Der EU-Innovationsfonds: Projektkategorien, THG-Methodik und das Auktionsverfahren
EU Innovation Fund

Der EU-Innovationsfonds: Projektkategorien, THG-Methodik und das Auktionsverfahren

Ein vollständiger Leitfaden zum EU-Innovationsfonds: wie relevante Kosten funktionieren, wie die THG-Emissionsvermeidung berechnet wird, welches CAPEX-Band für Ihr Projekt gilt und ob der reguläre Zuschuss oder das Auktionsverfahren am besten zu Ihrer Situation passt. Aktualisiert August 2026.

Forschungszulage in der Körperschaftsteuererklärung
Forschungszulage

Forschungszulage in der Körperschaftsteuererklärung

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) – nicht verwässernd, ohne Rückzahlungspflicht, planbar. In der Körperschaftsteuererklärung wird sie nicht festgesetzt, sondern separat beschieden und anschließend angerechnet oder ausgezahlt.

ZIM vs. Forschungszulage Deutschland: Vergleich 2026
ZIM

ZIM vs. Forschungszulage Deutschland: Vergleich 2026

Der Vergleich ZIM vs. Forschungszulage entscheidet für KMU über Liquidität, Steuerquote und die Finanzierbarkeit ganzer Entwicklungsportfolios. Dieser Beitrag stellt Fördervoraussetzungen, Förderhöhen, Antragsaufwand und steuerliche Behandlung beider Programme gegenüber und zeigt, welches Instrument 2026 zu welchem Unternehmen passt.

Forschungszulage rückwirkend Deutschland 2026
Forschungszulage

Forschungszulage rückwirkend Deutschland 2026

Die Forschungszulage rückwirkend zu beantragen ist für KMU in Deutschland einer der effektivsten Wege, vergangene F&E-Investitionen steuerlich zu verwerten – ohne Verwässerung und ohne Rückzahlungspflicht. Für 2026 ist das Wirtschaftsjahr 2022 handlungsrelevant: Die Festsetzungsfrist läuft am 31.12.2026 ab.

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