Der ZIM-Zuschuss erklärt: Fördersätze, Förderfähigkeit und der Antragsstopp 2026
ZIM ist die größte Bundesförderung für Forschung und Entwicklung im Mittelstand – und seit dem 7. Juli 2026 nimmt das BMWE keine neuen Anträge mehr an. Was das Programm zahlt, wer förderfähig ist und was du in der Zwischenzeit sinnvoll tun kannst.
Zusammenfassung
- Der Zuschuss liegt zwischen 25 und 60 Prozent der förderfähigen F&E-Kosten, muss nicht zurückgezahlt werden und ist an keine Technologie und keine Branche gebunden.
- Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das BMWE keine neuen Anträge mehr an, und zwar für keine Projektform und auch nicht als Skizze.
- Was vor dem Stichtag eingegangen ist, wird weiter geprüft und bewilligt; laufende Auszahlungen rührt der Stopp nicht an.
- Förderfähig sind höchstens 690.000 € Kosten im Einzelprojekt und 560.000 € je Unternehmen im Kooperationsprojekt.
- Gedeckelt sind damit die Kosten, nicht der Zuschuss: Ein kleines Unternehmen bekommt bei 40 Prozent 276.000 € ausgezahlt, nicht 690.000 €.
Wenn ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland Geld für Forschung und Entwicklung sucht, landet es früher oder später beim ZIM: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist die größte Förderung dieser Art im Bund, es zahlt zwischen 25 und 60 Prozent der förderfähigen Kosten, und es fragt weder nach Technologie noch nach Branche.
Genau dieses Programm ist im Moment allerdings zu: Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) keine neuen Anträge mehr entgegen.
Überflüssig wird die Frage nach Fördersätzen und Förderfähigkeit dadurch nicht, im Gegenteil. Wer die Zahlen jetzt kennt, kann entscheiden, ob sich das Warten auf die Wiedereröffnung lohnt oder ob ein anderer Weg schneller trägt.
Was ist der ZIM-Zuschuss?
ZIM steht für Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, es kommt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), und es ist ein echter Zuschuss: Was bewilligt ist, bleibt im Unternehmen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland. Technologie- und branchenoffen heißt dabei ganz praktisch, dass es keine thematische Ausschreibung gibt, in die dein Vorhaben passen müsste, und keine Liste zugelassener Branchen – das Sensorik-Projekt eines Maschinenbauers steht neben der Software-Plattform aus der Biotechnologie.
Wie groß das Programm ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, die der Deutsche Bundestag am 22. Mai 2026 veröffentlicht hat: Zwischen 2019 und 2025 hat ZIM rund 3,78 Milliarden Euro für 22.631 Projekte bewilligt.
Gleichmäßig verteilt war das nicht. Dieselbe Antwort vom 22. Mai 2026 weist 2021 als stärkstes Jahr aus, mit rund 755,84 Millionen Euro für 4.458 Projekte, während 2023 mit 2.337 Projekten das schwächste war.
ZIM gehört damit in die Familie der nicht rückzahlbaren Zuschüsse für KMU, unterscheidet sich von den meisten aber deutlich darin, wofür es zahlt: Finanziert wird das riskante Mittelstück eines Entwicklungsvorhabens, also die Arbeit, deren Ergebnis noch offen ist. Maschinen, Markteintritt und laufendes Betriebskapital bleiben draußen.
Warum die ZIM-Förderung derzeit ausgesetzt ist
Am 7. Juli 2026 um 12:00 Uhr hat das BMWE die Annahme neuer ZIM-Anträge gestoppt, und zwar für alle Projektformen einschließlich der Projektskizzen. Was danach eingeht, kann weder angenommen noch geprüft werden; die Absender werden darüber informiert.
Begründet hat das Ministerium den Schritt mit zwei Dingen: Die Nachfrage ist seit dem vierten Quartal 2025 erheblich gestiegen, die Haushaltsmittel sind begrenzt. Als Rechtsgrundlage dient Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie, die solche Lenkungsmaßnahmen ausdrücklich erlaubt.
Drei Dinge laufen davon unberührt weiter:
- Anträge, die vor dem Stichtag eingegangen sind, werden weiter bewilligt, soweit sie die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind.
- Auf Auszahlungen in bereits bewilligten Vorhaben hat der Stopp keine Auswirkung.
- Ausgenommen bleiben Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen.
Für die Dauer des Stopps ruht außerdem eine einzelne Regel, nämlich die Frist, innerhalb derer Innovationsnetzwerke die zweite Förderphase beantragen müssen.
Ob und wann wieder geöffnet wird, hängt an den Mitteln, die der Bundeshaushalt 2027 für das Programm vorsieht. Das BMWE will die Aussetzung Anfang 2027 aufheben, im offiziellen Wortlaut allerdings „angestrebt“ – und dieses Wort trägt die ganze Unsicherheit, denn vor der Verabschiedung des Haushalts 2027 kennt niemand die Summe.
Wie schnell sich die Lage gedreht hat, zeigt der Blick auf den November 2025. Damals stellte das BMWE die ZIM-Antragstellung vollständig auf digital um, und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte dazu: „Der Mittelstand ist Herz, Rückgrat und Kraftzentrum unserer Wirtschaft.“ Acht Monate später war das Programm für neue Anträge geschlossen.
Was ZIM fördert und was nicht
Gefördert wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen, und dafür kennt die Richtlinie fünf Wege:
- Durchführbarkeitsstudien, mit denen sich vorab klären lässt, ob ein geplantes F&E-Vorhaben überhaupt machbar ist
- Einzelbetriebliche F&E-Projekte
- F&E-Kooperationsprojekte, national oder mit ausländischen Partnern
- Innovationsnetzwerke
- Begleitende Leistungen externer Dritter, die die Ergebnisse in den Markt bringen
Woran Vorhaben in der Praxis scheitern, ist fast nie die Branche, sondern der Zuschnitt der Arbeit: Wer bestehende Technik konfiguriert, integriert oder auf einen neueren Stand hebt, entwickelt im Sinne der Richtlinie nichts, auch dann nicht, wenn das viele Monate dauert und fachlich anspruchsvoll ist. Gefördert wird nur, was bei Projektbeginn technisch ergebnisoffen ist.
Software- und KI-Vorhaben sind davon nicht ausgenommen, im Gegenteil, viele davon werden gefördert. Die technische Unsicherheit musst du dort allerdings belegen statt behaupten, und das ist mühsamer als bei Hardware: Ein Prototyp, der auf dem Prüfstand bricht, ist als Risiko sofort sichtbar, ein Modell, das nicht konvergiert, erst nach einer sauberen Erklärung.
Wer ist für einen ZIM-Zuschuss förderfähig?
Ob du förderfähig bist, entscheidet die Größe deines Unternehmens und nicht seine Branche. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland, die in eine von vier Größenklassen fallen, von unter 50 Beschäftigten bis unter 1.000. Nicht-wirtschaftliche Forschungseinrichtungen kommen als Partner eines Unternehmens dazu, stellen aber keinen eigenen Antrag.
| Unternehmenskategorie | Mitarbeiter | Jahresumsatz oder | Bilanzsumme |
|---|---|---|---|
Kleine Unternehmen | unter 50 | bis zu 10 Mio. € | bis zu 10 Mio. € |
Mittlere Unternehmen | unter 250 | bis zu 50 Mio. € | bis zu 43 Mio. € |
Sonstiger Mittelstand | unter 500 | nicht zutreffend | nicht zutreffend |
Sonstiger Mittelstand, nur Kooperation | unter 1.000 | nicht zutreffend | nicht zutreffend |
Quelle: ZIM-Unternehmensgrößenklassen, BMWE, zim.de. Geprüft am 17. August 2026.
Die letzte Zeile der Tabelle wird regelmäßig übersehen. Ein Unternehmen mit 800 Beschäftigten kommt für ein einzelbetriebliches ZIM-Projekt nicht in Frage, kann sich aber an einem Kooperationsprojekt beteiligen, vorausgesetzt, es kooperiert mit mindestens einem KMU, dessen FuE-Projekt selbst gefördert wird.
ZIM ist damit kein reines Kleinunternehmen-Programm, und trotzdem winken in der Praxis Firmen mit 300 Beschäftigten von vornherein ab, weil sie sich für zu groß halten. In die Tabelle passen sie glatt.
Wie viel ist ein ZIM-Zuschuss wert?
Der Fördersatz liegt zwischen 25 und 60 Prozent der förderfähigen Kosten, und drei Größen entscheiden darüber, wo genau: deine Größenklasse, die Frage, ob du allein oder in Kooperation beantragst, und ob ein ausländischer Partner beteiligt ist. Ein kleines Unternehmen bekommt allein 40 Prozent, in einer nationalen Kooperation 45 Prozent.
Viele Übersichten verkürzen das auf „bis zu 55 Prozent“ – eine Zahl, mit der sich kein Budget planen lässt.
| Unternehmenskategorie | Einzelprojekt | Nationale Kooperation | Mit ausländischen Partnern |
|---|---|---|---|
Klein, in einer GRW-Strukturregion | 45 % | 55 % | 60 % |
Klein und jung | 45 % | 50 % | 60 % |
Klein | 40 % | 45 % | 55 % |
Mittel | 35 % | 40 % | 50 % |
Sonstiger Mittelstand | 25 % | 30 % | 40 % |
Quelle: BMWE, zim.de, Sätze für Einzelprojekte und für Kooperationsprojekte. Geprüft am 17. August 2026. Forschungseinrichtungen werden in einer Kooperation zu 100 Prozent gefördert. GRW-Regionen sind strukturschwache Gebiete, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ausgewiesen sind.
Obergrenzen deckeln die Kosten, nicht den Zuschuss
An dieser Stelle verrechnen sich erste Budgets am häufigsten, denn gedeckelt sind die zuwendungsfähigen Kosten und nicht die Zuwendung selbst. Höchstens 690.000 € Kosten darf ein Einzelprojekt ansetzen, 560.000 € ein Unternehmens-Teilprojekt in einer Kooperation und 280.000 € das Teilprojekt einer Forschungseinrichtung; für ein komplettes Kooperationsprojekt liegt die Zuwendung bei maximal 3 Mio. €.
Rechnen wir die Obergrenze mit den offiziellen Sätzen einmal durch, illustrativ und in drei Varianten:
- Ein kleines Unternehmen setzt für ein einzelbetriebliches F&E-Projekt 690.000 € förderfähige Kosten an, überwiegend Entwicklerzeit über zwei Jahre. Bei 40 Prozent Fördersatz kommen 276.000 € Zuschuss heraus, 414.000 € bleiben im eigenen Haus.
- Dasselbe Unternehmen darf in einer nationalen Kooperation auf seiner Seite nur 560.000 € ansetzen, bekommt darauf aber 45 Prozent, also 252.000 €. Absolut weniger Geld auf einer kleineren Kostenbasis, dafür wird der Partner parallel auf seiner Seite gefördert.
- Sitzt derselbe Partner im Ausland, steigt der Satz auf 55 Prozent, was bei unveränderten 560.000 € Kosten 308.000 € ergibt.
Bevor du das Netto durchrechnest, geht eine Frage an deine Steuerberatung: wie der Zuschuss bei dir gebucht wird. Die vollständigen Kostenkategorien und die Herleitung hinter jedem einzelnen Satz stehen in unserem ZIM-Programmleitfaden, tiefer, als ein Blogbeitrag das leisten kann.
Muss ein ZIM-Kooperationspartner eine Universität sein?
Nein. Verlangt sind mindestens zwei Unternehmen oder mindestens ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung; ein Fraunhofer-Institut ist also eine Möglichkeit und keine Bedingung. Zwei Unternehmen können die Kooperation genauso unter sich ausmachen, und jedes wird für sein eigenes Teilprojekt mit dem höheren Kooperationssatz gefördert.
Worauf es stattdessen ankommt, ist eine ausgewogene Partnerschaft: Jeder Beteiligte muss selbst innovativ arbeiten. Ein Partner, der nur zuliefert oder fertigt, während bei dir das Denken passiert, hält der Prüfung nicht stand.
Dass dieser Weg trägt, zeigt ein Kooperationsprojekt aus Baden-Württemberg, das Fertigungsverfahren und Materialien für ein neues stereotaktisches System in der minimalinvasiven Hirnchirurgie entwickelt hat; das BMWE hat es im August 2026 als ZIM-Erfolgsbeispiel 246 veröffentlicht.
Aus unserer eigenen Beratung kommt die ZIM-Kooperation zum Batteriemanagement: Zwei deutsche KMU haben sich dort eine Schnellladeentwicklung geteilt, der Partner für das Batteriesystem bekam auf seiner Seite 280.000 € Zuschuss, und keiner der beiden trug die Kosten des anderen.
Bezahlt wird das mit Koordinationsaufwand, denn die Förderentscheidung ergeht für das gesamte Projekt. Dein Zeitplan ist am Ende der Zeitplan deines langsamsten Partners.
Wie du ZIM-Förderung beantragst und wie lange es dauert
Eingereicht wird vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland, das bundesweite Online-Portal des BMWE für Förderanträge. Für ZIM öffnete das Portal im November 2025, zeitgleich mit rund 500 Millionen Euro, die das Ministerium für das Programm in jenem Jahr bereitstellte. Bis zur Entscheidung vergehen in der Regel etwa drei Monate.
- Prüfe zuerst, ob das Vorhaben wirklich noch nicht begonnen hat. Bereits laufende Arbeiten sind nicht förderfähig, und an dieser Regel scheitern mehr Anträge als an jeder anderen: Wer die Teile für den Prototyp schon bestellt hat, ist zu spät dran.
- Reiche digital über die Förderzentrale Deutschland ein. Eine Unterschrift braucht der Antrag nicht, und mehrere Personen können gemeinsam an derselben Datei arbeiten.
- Antworte zügig, wenn der Projektträger Ergänzungen nachfordert. Die Uhr läuft in dieser Zeit weiter, und die eigene Reaktionszeit ist die einzige Größe im Verfahren, die du selbst in der Hand hast.
- Rechne laut BMWE mit einer Entscheidung in etwa drei Monaten ab Antragseingang. Bei einem Kooperationsprojekt fällt sie erst, wenn alle Partner vollständig eingereicht haben.
Warum werden ZIM-Anträge abgelehnt?
Steht der Antrag, entscheidet sich die Begutachtung an drei Punkten: Innovationsgrad, technisches Risiko und Marktpotenzial. Am technischen Risiko scheitern die meisten schwachen Anträge, und zwar aus einem Grund, der zunächst verkehrt klingt: Ingenieure schreiben Arbeitspläne, die souverän klingen, und was souverän klingt, wirkt risikoarm. Gefördert wird aber gerade nicht die Arbeit, deren Erfolg von vornherein feststeht.
Diese Muster sehen wir immer wieder:
- Das Projekt hat bereits begonnen: Das disqualifiziert den Antrag komplett, es kostet nicht bloß Punkte.
- Die beschriebene Arbeit liest sich nach Integration oder Modernisierung, nicht nach Entwicklung.
- Es steht keine technische Unsicherheit im Antrag; nichts darin könnte tatsächlich schiefgehen.
- Das Marktpotenzial ist behauptet statt belegt: keine Kunden, keine Zahlen, kein Blick auf den Wettbewerb.
- Die Kooperation ist unausgewogen, weil ein Partner keine eigene innovative Arbeit leistet.
- Der Kostenplan lässt sich nicht auf einzelne Arbeitspakete zurückführen.
Eine laufend aktualisierte Bewilligungsquote veröffentlicht das BMWE nicht; wer dir für heute einen Prozentsatz nennt, hat ihn geschätzt. Belegt ist ein historischer Wert: Die offizielle ZIM-Evaluation aus dem Jahr 2019 nennt eine Bewilligungsquote von 65,5 Prozent für den Zeitraum von 2008 bis Mitte 2018.
Über das eigene Projekt so zu schreiben, fällt schwer, weil man längst überzeugt ist, dass es funktioniert. Wir sitzen bei BeFunded auf der anderen Seite dieses Schreibtischs.
Wir prüfen zuerst, ob ein Vorhaben die Innovations- und Risikohürde überhaupt nimmt, bevor du Wochen in einen Antrag steckst. Danach rechnen wir durch, ob der einzelbetriebliche oder der Kooperationsweg im konkreten Fall mehr bringt, und formulieren die technische und die wirtschaftliche Argumentation so, wie Gutachter sie erwarten. Unsere ZIM-Beratung begleitet den ganzen Weg, von der Förderfähigkeitsprüfung bis zur Berichterstattung im laufenden Projekt.
Was du tun kannst, solange ZIM ausgesetzt ist
Drei Wege sind jetzt sinnvoll, und sie schließen einander nicht aus.
Der erste ist, jetzt vorzubereiten und bei der Wiedereröffnung einzureichen. Das passt für jedes Unternehmen, dessen Vorhaben ohnehin frühestens in einem halben Jahr starten kann: Die Konzeptarbeit verfällt nicht, und weil der Antrag vor Projektbeginn gestellt sein muss, könntest du gar nicht früher loslegen. Die Wartezeit ist damit gewonnene Zeit statt verlorener.
Der zweite führt zur Forschungszulage, dem steuerlichen Weg der F&E-Förderung in Deutschland. Anders als ein Zuschuss aus einem gedeckelten Topf ist sie ein gesetzlicher Anspruch, und genau deshalb lässt sie sich nicht so aussetzen, wie es beim ZIM gerade passiert. Wo die beiden beim Zeitpunkt des Geldes und beim Antragsaufwand auseinanderlaufen, steht im Vergleich von ZIM und Forschungszulage.
Der dritte ist der internationale Weg: Anträge mit einem ausländischen Partner im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen sind vom Stopp ausgenommen. Die Meldung des BMWE verweist außerdem auf alternative Fördermöglichkeiten, unter anderem auf die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Förderrichtlinien ändern sich; prüfe den aktuellen Stand deshalb beim BMWE oder mit einer qualifizierten Beratung, bevor du entscheidest.
Häufige Fragen
Nein. Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das BMWE keine neuen ZIM-Anträge mehr an, und das gilt für alle Projektformen bis hin zur Projektskizze. Ausgenommen sind allein Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen.
Er wird weiter geprüft und bewilligt, soweit er die Förderbedingungen erfüllt und Haushaltsmittel verfügbar sind. Auf Auszahlungen in bereits bewilligten Vorhaben hat der Stopp ohnehin keine Auswirkung.
Für ein kleines Unternehmen gelten 40 Prozent im Einzelprojekt, 45 Prozent in einer nationalen Kooperation und 55 Prozent mit einem ausländischen Partner. Auf die Kostenobergrenze von 690.000 € im Einzelprojekt angewendet, ergeben 40 Prozent einen Zuschuss von 276.000 €, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Nein. Verlangt sind mindestens zwei Unternehmen oder mindestens ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung. Zwei Unternehmen können also auch ohne akademischen Partner kooperieren.
Laut BMWE vergehen ab Antragseingang in der Regel etwa drei Monate. Bei Kooperationsprojekten ergeht die Entscheidung für das gesamte Vorhaben und fällt deshalb erst, wenn alle Partner ihre Unterlagen eingereicht haben.