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Forschungszulage

FZulG Deutschland: Forschungszulage 2026 für KMU

Das Forschungszulagengesetz gibt forschenden Unternehmen in Deutschland einen steuerrechtlichen Anspruch auf Förderung – ohne Anteile abzugeben und ohne Förderwettbewerb. Für KMU gelten 2026 ein Fördersatz von 35 Prozent und eine Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. Euro, macht bis zu 4,2 Mio. Euro Zulage im Jahr, auch bei Verlust.

Zusammenfassung

  • Für KMU sind 2026 35 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage die Rechengröße. Ansetzbar sind für Aufwendungen nach dem 31.12.2025 bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr, in der Spitze also 4,2 Mio. Euro Zulage.
  • Den größten Hebel bilden fast immer die dokumentierten FuE-Personalkosten. Dazu kommen 70 Prozent des Entgelts aus Auftragsforschung und projektbezogene Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter – beides allerdings nur, wenn der technische FuE-Bezug belastbar nachgewiesen und sauber dem Vorhaben zugeordnet ist.
  • Ohne BSFZ-Bescheinigung gibt es keine Forschungszulage. Erfolg haben Anträge, die technische Unsicherheit, Stand der Technik, Arbeitspakete und Entwicklungsziel klar beschreiben und Routineentwicklung im BSFZ-Verfahren konsequent von echter Forschung und experimenteller Entwicklung trennen.
  • Vor der Antragstellung müssen Projektabgrenzung, Zeiterfassung, Vertragsprüfung und Kostenzuordnung stehen – daran scheitert es häufiger als an der Technik.
  • Neben Wagniskapital, Banklinien und Zuschüssen ist die Forschungszulage die einzige Quelle, auf die du einen Rechtsanspruch hast – ohne Anteile, ohne Tilgung und ohne Förderwettbewerb.

Was ist das FZulG? – Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung

Das Forschungszulagengesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das Unternehmen einen steuerrechtlichen Anspruch auf eine Forschungszulage gibt. Der Anspruch entsteht nicht durch eine Bewilligung nach Ermessen, sondern dadurch, dass ein Vorhaben die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt.

Ziel ist die Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland: Gefördert wird Forschung und Entwicklung, ohne dass Themen, Technologien oder Unternehmensgrößen vorgegeben werden. In den OECD-Daten zur steuerlichen FuE-Förderung ist Deutschland damit ein Nachzügler – eine breite steuerbasierte FuE-Förderung gibt es hier erst seit 2020, viele EU-Nachbarn hatten diesen Schritt lange vorher vollzogen.

Zurückzahlen musst du die Zulage nicht, Anteile kostet sie nicht, und an einem Förderwettbewerb hängt sie auch nicht. Genau das unterscheidet sie strukturell von Projektförderung, Wagniskapital oder einem Bankdarlehen.

Wer kann die Forschungszulage in Deutschland beantragen?

Anspruchsberechtigte Unternehmen nach FZulG

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die eigenbetriebliche FuE betreiben, Forschung in Auftrag geben oder in Kooperationsprojekten mit FuE-Anteil mitarbeiten. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle: GmbH, AG, OHG, KG und Einzelunternehmen sind gleichermaßen berechtigt.

Für die Liquiditätsplanung entscheidend ist: Auch Unternehmen in der Verlustphase profitieren. Die Forschungszulage wird zuerst vollständig auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet, und was danach übrig bleibt, wird erstattet. Von Verlustvorträgen ist sie damit unabhängig – besonders relevant für Startups mit langen Entwicklungszyklen und ohne steuerpflichtigen Gewinn.

Besondere Bedeutung der Forschungszulage für KMU

Für KMU gilt seit März 2024 ein Fördersatz von 35 Prozent der förderfähigen Kosten, für größere Unternehmen 25 Prozent. Zehn Prozentpunkte klingen nach wenig, verändern einen Business Case aber spürbar – gerade bei personalintensiver Forschung in Software, Deep Tech, Medtech oder industrieller Entwicklung.

Parallel zu Wagniskapital, Bankfinanzierung oder Projektförderprogrammen darfst du die Forschungszulage nutzen, solange für dieselben Kosten keine Doppelförderung entsteht.

Förderfähige Aufwendungen und Höhe der Forschungszulage nach FZulG

Welche Forschungsarten werden gefördert?

Das FZulG erfasst drei Kategorien von Forschung und Entwicklung, und die Grenzen dazwischen verlaufen in der Praxis unschärfer, als die Definitionen vermuten lassen:

  • Grundlagenforschung: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse ohne unmittelbare Marktreife
  • Industrielle Forschung: Neue Verfahren, Materialien, Algorithmen oder Wirkprinzipien
  • Experimentelle Entwicklung: Prototypen, Testsysteme, Piloten und technische Validierung

Entscheidend sind technologische Unsicherheit, systematisches Vorgehen und ein echter Erkenntnisgewinn. Routineprogrammierung, Standardintegration, Customizing oder Serienanpassungen fallen dagegen heraus. In der Software zählen etwa neue Modellarchitekturen oder Echtzeitfähigkeit unter Datenknappheit, im Maschinenbau neue Regelungsverfahren oder Fertigungsprozesse – das gilt für das Sensorik-Vorhaben eines Zulieferers genauso wie für eine Biotech-Plattform.

Höhe der Forschungszulage: Fördersätze und förderfähige Kosten

Welche Kosten am Ende in der Bemessungsgrundlage landen, entscheidet über die Höhe der Zulage. Zu den wichtigsten förderfähigen Aufwendungen nach FZulG zählen:

  • Personalkosten: Löhne, Gehälter und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für FuE-Mitarbeitende – nur projektbezogene Anteile, belegt durch Stundennachweise
  • Auftragsforschung: 70 Prozent des an externe Auftragnehmer gezahlten Entgelts – maßgeblich ist, dass der Auftrag nach dem 27.03.2024 erteilt wurde, nicht wann das Projekt beginnt
  • 20 % Gemeinkostenpauschale auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen (ab 2026 für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025, Investitionssofortprogramm)
  • Eigenleistungen: Pauschal 100 Euro je Stunde für Tätigkeiten nach dem 31.12.2025 (davor 70 Euro) für Einzelunternehmer und Mitunternehmer, maximal 40 Stunden pro Woche
  • Abschreibungen: Auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die seit März 2024 angeschafft wurden und ausschließlich im begünstigten Vorhaben eigenbetrieblich eingesetzt werden – Laborgeräte, Teststände, Messhardware

Nicht förderfähig sind dagegen Miete, allgemeine Cloud-Kosten, Vertrieb, Patentkosten, Finanzierungskosten und pauschale Overhead-Umlagen ohne direkten Projektbezug.

Rechenbeispiel: KI-Startup mit 10 Mitarbeitenden

Rechnen wir das einmal durch: Eine KI-GmbH ordnet 800.000 Euro FuE-Personalkosten einem BSFZ-bescheinigten Projekt zu und beauftragt zusätzlich ein externes Data-Science-Team für 100.000 Euro, von denen 70.000 Euro zählen. Bemessungsgrundlage: 870.000 Euro. Forschungszulage (KMU, 35 Prozent): 304.500 Euro – ohne Eigenkapitalabgabe, ohne Tilgungsdruck.

Das Muster dahinter wiederholt sich bei forschungsintensiven Scale-ups: Die Forschungszulage trägt die frühen Entwicklungsphasen mit, in denen eine Projektförderung noch nicht bewilligt und die nächste Finanzierungsrunde noch nicht gezeichnet ist. Die anderen Finanzierungsquellen ersetzt sie damit nicht, hält die Entwicklung in der Zwischenzeit aber am Laufen.

Maximale Fördersumme: Bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr

Für Aufwendungen nach dem 31.12.2025 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. Beschlossen wurde das bereits im Juli 2025 mit dem Investitionssofortprogramm, gegriffen hat es aber erst zum Jahreswechsel. Daraus ergeben sich:

  • KMU (35 %): bis zu 4,2 Millionen Euro Forschungszulage pro Jahr
  • Größere Unternehmen (25 %): bis zu 3,0 Millionen Euro pro Jahr

Die Obergrenze ist dabei in Stufen gewachsen: 4 Millionen Euro bis März 2024, danach 10 Millionen Euro bis Ende 2025, seither 12 Millionen Euro. Wer noch mit einer der beiden alten Stufen plant, unterschätzt den verfügbaren Förderrahmen erheblich.

Der Antragsprozess: So beantragst du die Forschungszulage in Deutschland

Die Rolle der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Der Weg beginnt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese Behörde prüft ausschließlich, ob ein Vorhaben dem Grunde nach förderfähige FuE ist; über die Kosten entscheidet sie nicht.

Für die Bescheinigung zählen Problemstellung, Stand der Technik, technologische Unsicherheit, methodisches Vorgehen und ein nachvollziehbares Entwicklungsziel. Abgelehnt wird typischerweise, was zu produktnah beschrieben ist, kein technisches Risiko erkennen lässt oder Forschung und Routineentwicklung nicht sauber trennt.

Vier Schritte, und zwar in dieser Reihenfolge:

  • Vorhaben technisch abgrenzen und Neuheitskern beschreiben
  • Personal, Aufträge und Wirtschaftsgüter projektscharf zuordnen
  • BSFZ-Bescheinigung beantragen und Rückfragen präzise beantworten
  • Nach Jahresende Forschungszulage beim Finanzamt mit belastbaren Nachweisen geltend machen

Antrag beim Finanzamt: Von der BSFZ-Bescheinigung zur Steuergutschrift

Nach der Bescheinigung folgt der Antrag beim zuständigen Finanzamt – wirtschaftsjahrbezogen und verzahnt mit der Steuererklärung. Geprüft wird dort nur noch die förderfähige Bemessungsgrundlage, nicht mehr die technische FuE-Eigenschaft. Bereitliegen müssen Lohnkonten, Zeiterfassungen, Verträge, Rechnungen und Abschreibungsunterlagen.

Zeitplanung: Die BSFZ-Bescheinigung dauert je nach Antragsqualität einige Wochen bis wenige Monate, ausgezahlt wird ohnehin erst nach der Steuerfestsetzung. Rechne pro Wirtschaftsjahr mit mehreren Monaten Vorlauf und plane keine Auszahlung in dem Quartal ein, in dem das Projektbudget entsteht.

Häufige Fehler:

  • Pauschale Teamprozentsätze statt projektbezogener Stundennachweise
  • Fehlende technische Tätigkeitsbeschreibungen für FuE-Personal
  • Unpräzise Rahmenverträge bei Auftragsforschung ohne klaren FuE-Bezug

Diese drei Fehler haben eine gemeinsame Wurzel: Die Dokumentation entsteht erst, wenn der Antrag ansteht, statt im Projekt selbst. Wer FuE-Vorhaben von Anfang an in klar abgegrenzte Arbeitspakete schneidet und die Zeiten laufend erfasst, muss für das FZulG-Verfahren nichts Zusätzliches aufbauen – die Nachweise fallen dann nebenbei an.

FZulG und steuerrechtliche Einordnung: Zusammenspiel mit dem KStG

Für Kapitalgesellschaften greifen Forschungszulage und Körperschaftsteuergesetz (KStG) direkt ineinander: Der festgesetzte Zulagenbetrag wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung vollständig auf die Körperschaftsteuer angerechnet, und erst ein danach verbleibender Überschuss wird erstattet. Die Gewerbesteuer mindert sich dadurch nicht unmittelbar. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen läuft dieselbe Mechanik über die Einkommensteuer.

Für die interne Steuerung hat das einen angenehmen Nebeneffekt: Wer die Forschungszulage systematisch vorbereitet, verbessert dabei automatisch sein FuE-Controlling, die Trennung von Roadmap und Forschungsanteil sowie die Datenqualität für die nächste Betriebsprüfung. Die Förderlogik bringt also nicht nur Liquidität, sondern auch Ordnung.

Maßgeblich sind das FZulG in seiner aktuellen Fassung, die Auslegung durch das BMF und die Hinweise der BSFZ. In der Praxis arbeiten Berater mit dem amtlichen Gesetzestext, der einschlägigen Richtlinie und internen Checklisten, damit Projektskizze und Kostenzuordnung von Anfang an zusammenpassen.

Das FZulG ab 2026: Aktuelle Rechtslage nach den Novellen 2024 und 2025

Zwei Novellen prägen die heutige Rechtslage: das Wachstumschancengesetz von 2024, das Fördersatz, Auftragsforschung und Abschreibungen anfasste, und das Investitionssofortprogramm von 2025, dessen Stufen erst ab 2026 greifen – 12 Millionen Euro Bemessungsgrundlage für Aufwendungen nach dem 31.12.2025, 100 Euro Stundensatz für Tätigkeiten nach diesem Stichtag und 20 Prozent Gemeinkostenpauschale für Vorhaben, die danach beginnen.

Parameter  –  Gültig ab  –  Wert

Fördersatz KMU  –  März 2024  –  35 %

Fördersatz größere Unternehmen  –  März 2024  –  25 %

Auftragsforschung (Ansatz)  –  März 2024  –  70 % des Entgelts

Eigenleistungen (Stundenwert)  –  ab 2026  –  100 Euro/Stunde (davor 70 Euro)

Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter  –  März 2024  –  einbezogen

Maximale Bemessungsgrundlage  –  Aufwendungen nach dem 31.12.2025  –  12 Mio. Euro/Jahr (davor 10 Mio. Euro)

Wie stark das Instrument inzwischen genutzt wird, zeigt die Statistik der BSFZ: Bis zum 30. Juni 2026 haben 26.042 Unternehmen für 63.718 Vorhaben eine Bescheinigung beantragt. Die jährlichen Antragszahlen stiegen von 8.361 (2023) über 11.717 (2024) auf 14.553 (2025).

In der Praxis liegen die Größenordnungen 2026 etwa so – Erfahrungswerte, keine amtliche Statistik: Software-KMU zwischen 150.000 und 600.000 Euro, Maschinenbauer und Mobility-Zulieferer zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Euro, Biotech und Pharma bei sauberer Projektabgrenzung auch deutlich darüber. Die Unterschiede entstehen fast immer aus Dokumentationsqualität und Kostenabgrenzung, nicht allein aus der Projektgröße.

Fazit: FZulG Deutschland als strategischer Liquiditätsbaustein

Unterm Strich ist das FZulG das stärkste Förderinstrument im deutschen Steuerrecht, das weder Anteile noch Zinsen kostet: 35 Prozent Fördersatz für KMU, bis zu 12 Millionen Euro Bemessungsgrundlage und Geld auch dann, wenn das Jahr mit einem Verlust endet. Für dich heißt das konkret: Prüfe dein Projektportfolio auf FuE-Anteile, stelle die BSFZ-Anträge früh, dokumentiere FuE-Personal und externe Partner mit projektbezogenen Stundennachweisen und plane die Zulage fest in die Finanzplanung ein – parallel zu Wagniskapital, Bankfinanzierung oder Projektförderung, solange für dieselben Kosten keine Doppelförderung entsteht. Wenn du den Antragsprozess sauber aufsetzen willst, ist die Beratung zur Forschungszulage der richtige Einstieg.

Artikel von Kirill Rubinstein
Kirill Rubinstein
Kirill Rubinstein Gründer von BeFunded

Kirill ist der Gründer von BeFunded, einer Beratung, die deutsche Unternehmen bei der Sicherung von FuE-Förderungen unterstützt. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der deutschen Förderlandschaft begleitet er Startups und KMU durch Programme wie ZIM und die Forschungszulage.

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