Weil mehr als die Hälfte der Wärme aus der neuen Anlage in Produktionsprozesse fließt, ist die Investition im Prozesswärme-Modul förderfähig. Förderfähig sind die Wärmepumpe und die zugehörige Installation, wobei die Einsparungen und der auf Prozesse entfallende Anteil so dokumentiert werden, wie es das Modul verlangt. Der Zuschuss deckt einen definierten Anteil der Investition, und bei einer Wärmepumpen-Investition dieser Größe kommt der Zuschuss auf rund 600.000 €. Das Unternehmen stellt den Antrag vor der Bestellung der Anlage und hält sie über die vorgeschriebene Mindestdauer in Betrieb.
BAFA EEW wird vor Beginn der Investition beantragt, über die Förderzentrale Deutschland. Für das Modul Prozesswärme belegt der Antrag den Anteil der Wärme, der in die Produktion geht, und die erwarteten Einsparungen, und die geförderte Anlage muss mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden; mit der Umsetzung darf das Unternehmen erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen. Ein zertifizierter Energieberater unterstützt den Antrag in der Regel, und diese Beratung kann selbst förderfähig sein. Es lohnt sich außerdem, die beiden Wege gegeneinander abzuwägen: Der BAFA-Zuschuss zahlt einen direkten, nicht rückzahlbaren Anteil, während der alternative KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zu einer größeren Investition passen kann, die vom Verteilen der Kosten profitiert. Wärmepumpen leisten dort am meisten, wo die benötigten Prozesstemperaturen in ihrem effizienten Bereich liegen und wo Umweltwärme verfügbar ist (Abwärme zählt in diesem Modul nur ergänzend), deshalb ist ein kurzer Check der Wärmequelle und der Temperaturniveaus vor dem Antrag gut investierte Zeit.