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Forschungszulage

BMF-Schreiben zur Forschungszulage: Was 2026 gilt

Das BMF-Schreiben zur Forschungszulage ist die zentrale Auslegungshilfe der Finanzverwaltung zum FZulG: förderfähige Kosten, Zeitaufzeichnung, Auftragsforschung, verbundene Unternehmen, Antragsweg. Was im geltenden Anwendungsschreiben steht, was die Neufassung ändern soll und was daraus 2026 für deinen Antrag folgt.

Zusammenfassung

  • Das BMF-Schreiben zur Forschungszulage ist das zentrale Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum Forschungszulagengesetz: Es bindet die Finanzämter bundesweit an eine einheitliche Auslegung und entscheidet damit in der Praxis, welche Kosten anerkannt werden. Maßgeblich ist bis heute die Fassung vom 7. Februar 2023.
  • Die wichtigsten Regelungsbereiche: förderfähige Lohnaufwendungen und deren Nachweis, Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern, Auftragsforschung, Abschreibungen, verbundene Unternehmen und das Verfahren, das du nach Ende des Wirtschaftsjahres mit einem eigenständigen Antrag auf Forschungszulage über Mein ELSTER beim Finanzamt anstößt.
  • Für Antragsteller ist die Zeitaufzeichnung der kritischste Punkt: Ohne belastbare, laufend geführte Stundennachweise je Mitarbeiter und Projekt kürzt das Finanzamt die Bemessungsgrundlage, selbst wenn die BSFZ das Vorhaben bescheinigt hat.
  • BSFZ-Bescheinigung und BMF-Schreiben greifen ineinander: Die BSFZ entscheidet, OB ein Vorhaben förderfähige F&E ist; das BMF-Schreiben steuert, WIE VIEL davon das Finanzamt anerkennt.
  • 2026 gilt ein deutlich erweiterter Rahmen: Fördersatz bis 35 Prozent für KMU, Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. €, dazu die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale für neu begonnene Vorhaben. Diese Erweiterungen stehen bislang nur im Gesetz, das geltende Schreiben kennt sie noch nicht.

Was das BMF-Schreiben zur Forschungszulage ist

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) regelt die steuerliche Forschungsförderung auf wenigen Seiten. Die Detailfragen, an denen Anträge in der Praxis hängen, beantwortet das BMF-Schreiben: ein Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das die Finanzämter bundesweit auf eine einheitliche Auslegung verpflichtet. Aktuell ist das die Fassung vom 7. Februar 2023 (BStBl 2023 I S. 364).

Formal bindet das Schreiben nur die Verwaltung, nicht die Unternehmen oder Gerichte. Praktisch ist es trotzdem der Maßstab, nach dem dein Finanzamt die Forschungszulage festsetzt – und es hinkt dem Gesetz hinterher. Seit dem 16. Oktober 2025 liegt ein Entwurf für eine Neufassung vor, der das Wachstumschancengesetz einarbeitet und alle offenen Fälle erfassen soll; die Stellungnahmefrist endete am 11. November 2025, veröffentlicht ist die Neufassung bis heute nicht. Wer heute einen Antrag stellt, richtet sich also nach einem Text, der jüngere Gesetzesänderungen noch nicht kennt.

Die wichtigsten Inhalte im Überblick

Förderfähige Lohnaufwendungen

Kern der Bemessungsgrundlage sind die dem F&E-Vorhaben zuordenbaren Arbeitslöhne der beteiligten Mitarbeiter, einschließlich der steuerfreien Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Welche Lohnbestandteile dabei mitzählen, listet das Anwendungsschreiben im Einzelnen auf; zugeordnet wird über die Stunden, die jemand tatsächlich am Vorhaben gearbeitet hat.

Praktisch heißt das: Nicht das ganze Gehalt eines Entwicklers ist förderfähig, sondern der Anteil, der nachweislich auf das bescheinigte Projekt entfällt.

Zeitaufzeichnung: der häufigste Stolperstein

Verlangt sind nachvollziehbare Aufzeichnungen über die projektbezogenen Arbeitsstunden. Laufend geführte Stundenzettel oder Zeiterfassungssysteme mit Projektbezug gelten als belastbar; eine nachträglich gegriffene Pauschale („etwa 60 Prozent der Arbeitszeit“) hält der Prüfung selten stand.

In der Praxis scheitert die BSFZ-Bescheinigung selten an der Zeiterfassung, die Festsetzung durch das Finanzamt dagegen regelmäßig. Wer die Dokumentation vom ersten Projekttag an sauber aufsetzt, sichert sich den vollen Anspruch. Wie das Ganze dann in der Steuererklärung ankommt, zeigt unser Beitrag zur Forschungszulage in der Körperschaftsteuererklärung.

Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern

Für Einzelunternehmer setzt das FZulG Eigenleistungen mit einem festen Stundensatz an: Für Tätigkeiten ab 2026 sind das 100 € je Stunde, gedeckelt auf 40 Wochenstunden. Bei mitarbeitenden Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft ist eine Tätigkeitsvergütung nur förderfähig, wenn sie vertraglich vereinbart ist; anerkannt werden auch dann höchstens 100 € je Stunde und 40 Wochenstunden. Wie du diese Stunden nachweist und wie der Anteil beihilferechtlich einzuordnen ist, steht im Anwendungsschreiben. Details dazu, auch zur De-minimis-Frage, findest du in unserem Beitrag zu De-minimis und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Auftragsforschung

Bei in Auftrag gegebener Forschung setzt der Auftraggeber die Zulage an, nicht der Dienstleister. Ansetzbar sind 70 Prozent des Entgelts, wenn der Auftrag nach dem 27. März 2024 erteilt wurde, davor 60 Prozent – es zählt das Datum der Auftragserteilung, nicht der Projektbeginn. Die Geschäftsleitung des Auftragnehmers muss zudem in einem EU-Mitgliedstaat liegen oder in einem EWR-Staat mit Amtshilfe entsprechend dem EU-Amtshilfegesetz; gibt der Auftragnehmer den Auftrag weiter, ist das Entgelt für den Unterauftrag nicht förderfähig. Wo echte Auftragsforschung aufhört und der Zukauf von Standardleistungen beginnt, grenzt das Anwendungsschreiben ab. Mehr dazu im Beitrag Forschungszulage bei Auftragsforschung.

Abschreibungen und Investitionen

Seit dem Wachstumschancengesetz zählen auch Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter mit, die im Vorhaben genutzt werden – allerdings nur für Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurden. Angesetzt werden darf dabei nur der AfA-Anteil, der auf das Projekt und den Förderzeitraum entfällt. Im geltenden Anwendungsschreiben steht dazu nichts, es ist älter als die Regelung; Auslegungshilfe gibt bislang nur der Entwurf der Neufassung.

Verbundene Unternehmen und Konzerne

Die Höchstbeträge der Bemessungsgrundlage gelten je Unternehmensverbund, nicht je Gesellschaft. Ob Unternehmen als verbunden gelten, richtet sich nach den Konzernkriterien des Handelsgesetzbuchs; wie der gemeinsame Höchstbetrag dann aufzuteilen ist, führt das Anwendungsschreiben aus. Für Gruppen mit mehreren entwickelnden Gesellschaften ist das ein zentraler Planungspunkt – und einer, den man vor dem ersten Antrag klärt, nicht hinterher.

BSFZ-Bescheinigung und BMF-Schreiben: zwei Ebenen, ein Antrag

Das Verfahren der Forschungszulage ist zweistufig, und die beiden Ebenen haben unterschiedliche Regelwerke:

  • Die BSFZ prüft die technische Seite: Ist das Vorhaben neuartig, risikobehaftet und methodisch geplant? Ihr Maßstab ist das FZulG selbst samt Frascati-Kriterien.
  • Das Finanzamt setzt anschließend die Zulage fest. Dafür stellst du nach Ende des Wirtschaftsjahres einen eigenständigen Antrag auf Forschungszulage über Mein ELSTER, getrennt von der Steuererklärung. Maßstab des Finanzamts ist das BMF-Schreiben: welche Kosten, welche Nachweise, welche Höchstbeträge.

Ein starker Antrag denkt beide Ebenen von Anfang an zusammen: Die Projektbeschreibung für die BSFZ und die Kostendokumentation für das Finanzamt müssen dasselbe Vorhaben konsistent beschreiben.

Was das für deinen Antrag 2026 bedeutet

Der Rechtsrahmen ist so günstig wie nie: bis 35 Prozent Fördersatz für KMU, eine Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr und die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale für Vorhaben mit Beginn ab 2026. Rechnet man die Pauschale mit, sind damit bis zu 42 Prozent der direkten F&E-Kosten gefördert, höchstens 4,2 Mio. € im Wirtschaftsjahr. Nur kommt das Geld nicht als Scheck: Die festgesetzte Zulage wird zuerst vollständig auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet, und erst ein danach verbleibender Überschuss wird ausgezahlt.

Die Kehrseite: Mit den höheren Beträgen steigt die Prüfintensität. Am genauesten sehen die Finanzämter 2026 dort hin, wo auch das Anwendungsschreiben am ausführlichsten wird – Zeitaufzeichnung, Projektabgrenzung, Auftragsforschungsverträge.

Fazit

Das BMF-Schreiben zur Forschungszulage ist keine Pflichtlektüre für Gründer, sein Inhalt entscheidet aber über die Höhe der Auszahlung. Wer die Dokumentationsanforderungen kennt und ab Projektbeginn umsetzt, holt den vollen Anspruch; wer sie ignoriert, verschenkt Geld im Festsetzungsverfahren. Beim Lesen lohnt der Blick aufs Datum: Die Fassung von 2023 bildet den heutigen Rechtsstand nicht mehr vollständig ab, und bei Gemeinkostenpauschale, Abschreibungen und Höchstbetrag zählt bis zur Neufassung der Gesetzeswortlaut.

Wir übernehmen beides: die BSFZ-taugliche Projektbeschreibung und die Kostendokumentation, die vor dem Finanzamt hält – erfolgsbasiert und aus einer Hand. Ein kostenloser Erst-Check zeigt dir, was in deinem Fall realistisch ist.

Häufige Fragen

Was ist das BMF-Schreiben zur Forschungszulage?

Ein Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das die Finanzverwaltung bundesweit auf eine einheitliche Auslegung des Forschungszulagengesetzes verpflichtet. Es regelt Detailfragen zu förderfähigen Aufwendungen, Nachweisen, Auftragsforschung und Verfahren, die im Gesetz selbst nur knapp stehen. Aktuell gilt die Fassung vom 7. Februar 2023; eine Neufassung liegt seit Oktober 2025 erst als Entwurf vor.

Ist das BMF-Schreiben für mich verbindlich?

Es bindet unmittelbar die Finanzämter, nicht die Unternehmen. Praktisch führt aber kein Weg daran vorbei: Wer Kosten ansetzt, sollte sich an den Vorgaben des Schreibens orientieren, denn das Finanzamt prüft den Antrag genau danach. Abweichungen musst du im Zweifel gerichtlich durchsetzen.

Welche Zeitaufzeichnung verlangt das BMF-Schreiben?

Die dem Projekt zuordenbaren Arbeitsstunden je Mitarbeiter müssen nachvollziehbar dokumentiert sein, etwa über laufend geführte Stundenaufzeichnungen. Pauschale Prozentschätzungen ohne Beleg sind das häufigste Einfallstor für Kürzungen im Festsetzungsverfahren.

Gilt das BMF-Schreiben auch für die BSFZ?

Nein. Die BSFZ prüft die technische Förderfähigkeit des Vorhabens (Neuheit, Risiko, Methode) nach eigenen Maßstäben. Das BMF-Schreiben steuert den zweiten Schritt: die Festsetzung der Zulage durch das Finanzamt, also die Kostenseite. Für einen erfolgreichen Antrag müssen beide Ebenen zusammenpassen.

Artikel von Kirill Rubinstein
Kirill Rubinstein
Kirill Rubinstein Gründer von BeFunded

Kirill ist der Gründer von BeFunded, einer Beratung, die deutsche Unternehmen bei der Sicherung von FuE-Förderungen unterstützt. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der deutschen Förderlandschaft begleitet er Startups und KMU durch Programme wie ZIM und die Forschungszulage.

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