BMF-Schreiben zur Forschungszulage: Was 2026 gilt
Das BMF-Schreiben zur Forschungszulage ist die zentrale Auslegungshilfe des Finanzministeriums zum FZulG: förderfähige Kosten, Zeitaufzeichnung, Auftragsforschung, verbundene Unternehmen und Antrag. Was im Anwendungsschreiben steht und was es 2026 für deinen Antrag bedeutet.
Zusammenfassung
- Das BMF-Schreiben zur Forschungszulage ist das zentrale Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum Forschungszulagengesetz: Es bindet die Finanzämter bundesweit an eine einheitliche Auslegung und entscheidet damit in der Praxis, welche Kosten anerkannt werden.
- Die wichtigsten Regelungsbereiche: förderfähige Lohnaufwendungen und deren Nachweis, Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern, Auftragsforschung, Abschreibungen, verbundene Unternehmen und das Festsetzungsverfahren über die Anlage FZ.
- Für Antragsteller ist die Zeitaufzeichnung der kritischste Punkt: Ohne belastbare, laufend geführte Stundennachweise je Mitarbeiter und Projekt kürzt das Finanzamt die Bemessungsgrundlage, selbst wenn die BSFZ das Vorhaben bescheinigt hat.
- BSFZ-Bescheinigung und BMF-Schreiben greifen ineinander: Die BSFZ entscheidet, OB ein Vorhaben förderfähige F&E ist; das BMF-Schreiben steuert, WIE VIEL davon das Finanzamt anerkennt.
- 2026 bleibt der Rahmen stabil: Fördersatz bis 35 Prozent für KMU, Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. Euro, dazu die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale für neue Projekte. Das Schreiben konkretisiert die Anwendung dieser erweiterten Regeln.
Was das BMF-Schreiben zur Forschungszulage ist
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) regelt die steuerliche Forschungsförderung auf wenigen Seiten. Die Detailfragen, an denen Anträge in der Praxis hängen, beantwortet das BMF-Schreiben: ein Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das die Finanzämter bundesweit auf eine einheitliche Auslegung verpflichtet und laufend an Gesetzesänderungen angepasst wird.
Formal bindet das Schreiben nur die Verwaltung, nicht die Unternehmen oder Gerichte. Praktisch ist es der Maßstab, nach dem dein Finanzamt die Forschungszulage festsetzt. Wer seinen Antrag daran ausrichtet, vermeidet Rückfragen und Kürzungen.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick
Förderfähige Lohnaufwendungen
Kern der Bemessungsgrundlage sind die dem F&E-Vorhaben zuordenbaren Arbeitslöhne der beteiligten Mitarbeiter, einschließlich der steuerfreien Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Das BMF-Schreiben konkretisiert, welche Lohnbestandteile zählen und wie die Zuordnung zum Projekt zu erfolgen hat: über die tatsächlich am Vorhaben geleisteten Arbeitsstunden.
Praktisch heißt das: Nicht das ganze Gehalt eines Entwicklers ist förderfähig, sondern der Anteil, der nachweislich auf das bescheinigte Projekt entfällt.
Zeitaufzeichnung: der häufigste Stolperstein
Das Schreiben verlangt nachvollziehbare Aufzeichnungen über die projektbezogenen Arbeitsstunden. Laufend geführte Stundenzettel oder Zeiterfassungssysteme mit Projektbezug gelten als belastbar; nachträgliche Pauschalschätzungen („etwa 60 Prozent der Arbeitszeit") sind angreifbar.
Unsere Erfahrung aus der Praxis: Die BSFZ-Bescheinigung scheitert selten an der Zeiterfassung, die Festsetzung durch das Finanzamt dagegen regelmäßig. Wer die Dokumentation von Anfang an sauber aufsetzt, sichert den vollen Anspruch. Wie das Zusammenspiel mit der Steuererklärung läuft, zeigt unser Beitrag zur Forschungszulage in der Körperschaftsteuererklärung.
Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern
Für Einzelunternehmer und mitarbeitende Gesellschafter erkennt das FZulG Eigenleistungen zu einem festen Stundensatz an, seit 2026 mit höherer Bewertung als in den Anfangsjahren, gedeckelt auf 40 Wochenstunden. Das BMF-Schreiben regelt die Nachweisführung und die beihilferechtliche Einordnung dieses Anteils. Details dazu, auch zur De-minimis-Frage, findest du in unserem Beitrag zu De-minimis und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Auftragsforschung
Bei in Auftrag gegebener Forschung setzt der Auftraggeber die Zulage an, nicht der Dienstleister. Anerkannt wird ein fester Prozentsatz des Entgelts, für Wirtschaftsjahre ab 2025 sind das 70 Prozent, und der Auftragnehmer muss seinen Sitz in der EU oder im EWR haben. Das BMF-Schreiben präzisiert die Abgrenzung zwischen echter Auftragsforschung und bloßem Zukauf von Standardleistungen. Mehr dazu im Beitrag Forschungszulage bei Auftragsforschung.
Abschreibungen und Investitionen
Seit dem Wachstumschancengesetz können für neuere Vorhaben auch Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter einbezogen werden, die im Vorhaben genutzt werden. Das Schreiben regelt die Zuordnung: Nur der auf das Projekt und den Förderzeitraum entfallende AfA-Anteil zählt.
Verbundene Unternehmen und Konzerne
Die Höchstbeträge der Bemessungsgrundlage gelten je Unternehmensverbund, nicht je Gesellschaft. Das BMF-Schreiben beschreibt, wie verbundene Unternehmen zu ermitteln sind und wie der Höchstbetrag aufgeteilt wird. Für Gruppen mit mehreren entwickelnden Gesellschaften ist das ein zentraler Planungspunkt.
BSFZ-Bescheinigung und BMF-Schreiben: zwei Ebenen, ein Antrag
Das Verfahren der Forschungszulage ist zweistufig, und die beiden Ebenen haben unterschiedliche Regelwerke:
- Die **BSFZ** prüft die technische Seite: Ist das Vorhaben neuartig, risikobehaftet und methodisch geplant? Ihr Maßstab ist das FZulG selbst samt Frascati-Kriterien.
- Das Finanzamt setzt anschließend die Zulage fest, über die Anlage FZ zur Steuererklärung. Sein Maßstab ist das BMF-Schreiben: Welche Kosten, welche Nachweise, welche Höchstbeträge.
Ein starker Antrag denkt beide Ebenen von Anfang an zusammen: Die Projektbeschreibung für die BSFZ und die Kostendokumentation für das Finanzamt müssen dasselbe Vorhaben konsistent beschreiben.
Was das für deinen Antrag 2026 bedeutet
Der Rechtsrahmen ist so günstig wie nie: bis 35 Prozent Fördersatz für KMU, eine Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr und die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale für Projekte mit Start ab 2026. Damit sind effektiv bis zu 42 Prozent der direkten F&E-Kosten als Barauszahlung erreichbar, bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr.
Die Kehrseite: Mit den höheren Beträgen steigt die Prüfintensität. Die Punkte, an denen Finanzämter 2026 am genauesten hinsehen, sind Zeitaufzeichnung, Projektabgrenzung und Auftragsforschungsverträge, genau die Themen des BMF-Schreibens.
Fazit
Das BMF-Schreiben zur Forschungszulage ist keine Pflichtlektüre für Gründer, aber sein Inhalt entscheidet über die Höhe der Auszahlung. Wer die Dokumentationsanforderungen kennt und von Projektbeginn an umsetzt, holt den vollen Anspruch; wer sie ignoriert, verschenkt bares Geld im Festsetzungsverfahren.
Wir übernehmen beides: die BSFZ-taugliche Projektbeschreibung und die BMF-konforme Kostendokumentation, erfolgsbasiert und End-to-End. Ein kostenloser Erst-Check zeigt dir, was in deinem Fall realistisch ist.
Häufige Fragen
Ein Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das die Finanzverwaltung bundesweit auf eine einheitliche Auslegung des Forschungszulagengesetzes verpflichtet. Es regelt Detailfragen zu förderfähigen Aufwendungen, Nachweisen, Auftragsforschung und Verfahren, die im Gesetz selbst nur knapp stehen.
Es bindet unmittelbar die Finanzämter, nicht die Unternehmen. Praktisch führt aber kein Weg daran vorbei: Wer Kosten ansetzt, sollte sich an den Vorgaben des Schreibens orientieren, denn das Finanzamt prüft den Antrag genau danach. Abweichungen musst du im Zweifel gerichtlich durchsetzen.
Die dem Projekt zuordenbaren Arbeitsstunden je Mitarbeiter müssen nachvollziehbar dokumentiert sein, etwa über laufend geführte Stundenaufzeichnungen. Pauschale Prozentschätzungen ohne Beleg sind das häufigste Einfallstor für Kürzungen im Festsetzungsverfahren.
Nein. Die BSFZ prüft die technische Förderfähigkeit des Vorhabens (Neuheit, Risiko, Methode) nach eigenen Maßstäben. Das BMF-Schreiben steuert den zweiten Schritt: die Festsetzung der Zulage durch das Finanzamt, also die Kostenseite. Für einen erfolgreichen Antrag müssen beide Ebenen zusammenpassen.